Beeck.

Darf er wirklich nicht dicht gemacht werden, der Parkplatz vor dem ehemaligen Hallenbad an der Flottenstraße? Die Stadtverwaltung meint das. Der Herner Verwaltungsrechtler Thomas Heinrichs, den die Redaktion befragt hat, hält diese Auffassung für fragwürdig.

Wegen der künftigen Wohnbebauung auf dem Gelände könne , so die Verwaltung, die Zufahrt zu dessen Parkplatz als Straße nicht entwidmet („eingezogen“) werden. Mit diesem Argument hatte sie jüngst auf eine Eingabe von 157 Anwohnern reagiert, die das erneut gefordert hatten (wir berichteten). Anwalt Heinrichs, auf Verwaltungsrecht spezialisiert, rät, diese Argumentation kritisch auf den Prüfstand zu stellen.

„Die Straße und der Parkplatz sind öffentlich-rechtlich gewidmet. Diese Widmung kann rückgängig gemacht und die Straße wie der Parkplatz eingezogen werden, wenn diese ihre bisherige Verkehrsbedeutung verloren haben“, sagt er. Und das könne geschehen, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorlägen und den so genannten „Einzug“ der Straße/des Parkplatzes rechtfertigen würden. Straße und Parkplatz, so der Anwalt, hätten ihre Verkehrsbedeutung in dem Moment verloren, wo ein Verkehrsbedürfnis für die bisherige Nutzungsart nicht mehr vorliege. Entscheidend sei, dass die öffentlichen und privaten Belange, die dafür oder dagegen sprechen würden, miteinander abgewogen würden. Bei Vorliegen gewichtiger Gründe könne das zur Förderung des Gemeinwohls geschehen.

Eingabe an die Bezirksvertretung

Thomas Heinrichs sieht auch in der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gelände kein Hindernis. Ziel der Planung sind Eigenheime. Aber bestehe deshalb auch weiterhin ein Verkehrsbedürfnis für diesen Parkplatz? „Es wäre zu überprüfen“, rät er.

Die 157 Anwohner hatten die Bezirksvertretung Meiderich/­Beeck zuletzt gebeten, doch dem CDU-Vorschlag zu folgen und den Parkplatz von der dorthin führenden Flottenstraße abzupollern. Auf diese Weise sollte nächtlichen Herumtreibereien, störendem Lärm und wildem Müll dort ein Ende gemacht werden.

Das hatte eine Mehrheit aus SPD und Linkspartei erneut abgelehnt. Im Entwurf der Stadtverwaltung für die Antwort an die Unterzeichner heißt es, mit den Bebauungsabsichten für das Gelände werde ja der Verkehrszweck.