Zu den kurzfristigen Lärmschutzmaßnahmen gehören Tempolimits wie 30 km/h oder 40 km/h statt 50 km/h, 80 km/h oder 100 km/h auf Autobahnen (L), Nachtfahrverbote für Lkw (N), verstärkte Tempokontrollen (K).

Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehören neue Parkregelungen (P), die Schließung von Parklücken durch Beete (BE), die Schaltung von „Grünen Wellen“ (GR), Querungshilfen oder Zebrastreifen anstelle von Ampeln (Q), Radfahrstreifen auf der Fahrbahn (S), Begrünung von Gleisen (BG).

Zu den langfristigen Maßnahmen gehören der Rückbau von Fahrspuren/Straßen oder Kreisverkehre (R), Flüsterasphalt (F), der Bau von Lärmschutzwänden (W), bauliche Maßnahmen an Gebäuden (GE), der Bau von Umgehungsstraßen (U).