Duisburg-Meiderich. . Meidericher Bürgerin will jungem rumänischem Roma ein besseres Leben ermöglichen. Was gar nicht so einfach ist
Sie sind zwar Bürger der Europäischen Union, aber bei uns, von wenigen Ausnahmen abgesehen, praktisch rechtlos. Die Rede ist von den rund 5500 Rumänen und Bulgaren, die offiziell in Duisburg gemeldet sind.
Bei einem Vortrag der Polizei bei der SPD in Meiderich kamen vor kurzem die negativen Seiten ihrer Anwesenheit zur Sprache, Belästigungen durch Lärm und Abfälle vor allem. Karin Schuster von der Voßstraße in Meiderich machte jetzt eine andere Erfahrung.
Sie las einen 22-jährigen jungen Mann aus Rumänien von der Straße auf, nahm ihn in ihre Wohnung auf. Aber aus ihrer Hoffnung, es genüge, wenn er beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragt, um ein notdürftiges Auskommen und eine Krankenversicherung zu haben, wird wohl nichts.
Freizügigkeitsbescheinigung nur mit gültigem Mietvertrag
„Uns sind die Hände gebunden“, heißt es dazu nämlich beim Jobcenter. Zwar ging die Registrierung des jungen Mannes dort zunächst unter. Aber das konnte nachgeholt werden. An der Situation freilich ändert es wenig: Jedem Zuwanderer steht zwar, wenn er nur einen Wohnsitz hat, die Freizügigkeitsbescheinigung des Ordnungsamtes zu. Den Wohnsitz bekommt man bei Vorlage eines Mietvertrages. Bei der Polizei war jüngst zu erfahren, im Drakerfeld in Obermeiderich sei eine einzige Wohnung gleich an 300 Personen vermietet.
Aber die Freizügigkeitsbescheinigung selbst ist nur eine Aufenthaltserlaubnis. Drei Jahre lang darf Karin Schusters Gast bei uns nämlich nicht arbeiten. Es sei denn, er hätte einen Ausbildungsvertrag oder er wäre Akademiker mit entsprechendem Job-Angebot oder er findet als Selbstständiger ein Auskommen. Und das ist nach Angaben von Leyla Özmal, der Integrationsbeauftragten der Stadt, noch die häufigste Variante: Arbeiten als Handwerker oder Helfer am Bau. Einer Anstellung stimmt die Agentur für Arbeit in der Regel nicht zu, weil es Bevölkerungsgruppen gibt, die Vorrang haben. Hans-Georg Grein von der Agentur benennt sie: alle Deutschen, Zuwanderer aus anderen EU-Staaten und Nicht-EU-Bürger mit uneingeschränkter Aufenthaltserlaubnis.
„Wer zum Zweck der Arbeitssuche einreist, hat keine Ansprüche“, heißt es beim Jobcenter. Und das treffe auf 99 Prozent der Zuwanderer zu. Nach drei Jahren regulärem Aufenthalt in Deutschland sieht das anders aus.
Und diese Übergangsvorschrift, so rechnet Leyla Özmal, die enttäuschte Duisburger Integrationsbeauftragte, dürfte erst im jahre 2014 auslaufen.