Duisburg-Hamborn. .

Zu intensiven Diskussionen hat unsere Berichterstattung über die nächtlichen Knöllchenschreiber in Alt-Hamborn geführt. Die einen halten es für völlig richtig, dass geltende Regeln (Halteverbot in der Nacht) durchgesetzt werden. Die anderen sehen in den Strafmandaten „reine Abzocke“ der Stadt.

Fakt ist: Viele Jahre lang, manche Anwohner des Marktes sprechen von Jahrzehnten, ist von der Stadt akzeptiert worden, dass auf dem Areal, das an drei Tagen in der Woche für den Markt reserviert und ansonsten tagsüber als Parkplatz dient, nachts geparkt wurde. Knöllchen jedenfalls wurden nicht verteilt – trotz der Schilder.

Warum das plötzlich anders geworden ist, begründet die Stadt so: Es gebe Beschwerden von Anwohnern wegen Lärms. Also habe der Ordnungsdienst kontrollieren müssen. Warum dann auch geparkte Autos aufgeschrieben wurden – die geben ja bekanntlich keinen Ton von sich – das bleibt das Geheimnis der Stadt. Wahrscheinlich war die Gelegenheit einfach günstig, Kasse zu machen. Obwohl die Halteverbotsschilder nicht eindeutig sind. Darf man nun nur an den Markttagen in der Nacht nicht auf dem Platz halten, oder grundsätzlich nicht zwischen 21 und 6 Uhr? Das fragt sich mancher. Und man fragt sich auch, ob bei den nächtlichen Kontrollen überhaupt Ruhestörer geschnappt wurden und eine Geldstrafe zahlen mussten.

Wenn die Stadt Halteverbotsschilder braucht, um gegebenenfalls Autotuner und Co. vom Platz vertreiben zu können (die sollen die Ruhestörungen verursachen), dann sollte sie eine Lösung suchen, die den Anliegern, die auf die Stellplätze angewiesen sind, keine Probleme bereitet.

Das magische Wort könnte lauten: Anwohner-Parkausweis.