Duisburg-Walsum. .
Wird die denkmalgeschützte Walsumer Hubbrücke nun erhalten oder erneuert? Eine Frage, die sich viele Walsumer stellen – und die auch an der Rollenden Redaktion in Aldenrade diskutiert wurde.
Derzeit will von offizieller Seite niemand eine klare Aussage treffen. Die Denkmalbehörde prüft nach unseren Informationen immer noch, ob sie dem Wunsch der Steag, die Eigentümerin der Brücke ist, nachgibt und einen Teilabriss zulassen kann. Bekanntlich will Steag die Autobrücke durch einen Fußgänger- und Radfahrerübergang über den Nordhafenkanal ersetzen.
Im Jahr 2010 wurde die in die Jahre gekommene, aber nicht ordentlich in Schuss gehaltene Brücke für schwere Fahrzeuge gesperrt. Seitdem dürfen nur noch Fahrzeuge mit maximal 2,8 Tonnen Gesamtgewicht darüber fahren. Normalerweise werden Brücken vom TÜV alle sechs Jahre einer großen und zwischendurch noch einer kleinen Inspektion unterzogen. Dieses Bauwerk, das nach Kriegszerstörungen 1950 wieder aufgebaut wurde, muss inzwischen aber monatlich kontrolliert werden.
Brücke seit 1997 unter Denkmalschutz gestellt
Die Hubbrücke wurde in den Jahren 1934/35 errichtet. Sie überwindet des 1600 Meter langen Stichkanal mit Wendebecken und 210 Meter langer Kaimauer.
Die Brücke selbst ist 89 Meter lang. Die Fahrbahn liegt sechs Meter über dem Wasserniveau. Das mittlere Teil ließ sich früher neun Meter höher ziehen.
Auf der Sicherheitsskala von 1 bis 4 hat das Walsumer Wahrzeichen inzwischen die Marke 3,8 erreicht. 0,2 Punkte mehr, und die Brücke muss stillgelegt werden. Allerdings hat sich der Zustand der Stahlkonstruktion seit Herbst 2011 nicht mehr verschlechtert, so dass im Moment kein Grund besteht, alsbald eine Entscheidung zu treffen.
Trotzdem ist eine mittelfristige Lösung auch im Interesse der Steag. Sie braucht den Hafen für die Anlieferung der Kraftwerkkohle. Und ganz besonders, wenn der neue Block 10 erst einmal in Betrieb geht. Das funktioniert aber nur bei normalen Wasserständen des Rheins. Steigt der Pegel des Flusses etwa bei Starkregen deutlich an, kommen die Kähne nicht mehr unter der jetzt festgesetzten Hubbrücke hindurch.