Duisburg-Walsum. .
Das angekündigte Gutachten zur denkmalgeschützten, aber maroden Hubbrücke nahe dem Rhein in Vierlinden liegt seit Ende April der Duisburger Stadtverwaltung vor.
Einerseits dem Amt für Denkmalschutz, andererseits der Straßenbaubehörde, so Ratsherr Elmar Klein. Um das Verfahren zu beschleunigen, prüfen beide Ämter parallel das Gutachten. Dem Vernehmen nach muss die Brücke für einen „erheblichen Millionenbetrag“ repariert werden.
In diesem Fall soll die Standsicherheit der Brücke nur auf einige Jahre begrenzt sein. Der von der STEAG favorisierte Neubau wäre erheblich teurer, würde aber eine weitaus längere Standsicherheit garantieren. Nachteil: In diesem Fall könnten keine Pkw mehr über die Brücke fahren. Klein: „Anfang Juni wird es ein Gespräch aller beteiligten Behörden mit der STEAG geben. Danach soll die Politik umgehend informiert werden.“
Dennoch schickte die RAG-Tochter STEAG keinen Vertreter zur Bürgerversammlung der CDU. Grund ist eine interne Sprachregelung der RAG. Danach darf kein RAG-Vertreter in Wahlkampfzeiten zu politisch relevanten Themen öffentlich sprechen, z. B. auf Bürgerversammlungen.
Die RAG genehmigt sechs bis sieben Wochen vor einem Wahltag, in diesem Fall vor der NRW-Wahl am 13. Mai, keine öffentlichen Auftritte ihrer Mitarbeiter.