Wohnen im Gewerbegebiet? Da ist Ärger fast schon vorprogrammiert. Einen Fall von der Theodor-Heuss-Straße in Walsum stellen wir hier vor.

Wohnen im Gewerbegebiet? Da ist Ärger fast schon vorprogrammiert. Wie an der Walsumer Theodor-Heuss-Straße, wo Renate Luckenbach de Knorn direkt neben dem Lagerplatz des Baumaschinen-Vermieters Raddue ihr Wohnhaus nebst Garten hat.

„Morgens um kurz nach sechs werde ich vom Dröhnen der Motoren geweckt, mittags werden die Schuttcontainer gewechselt und abends kommen die Baufahrzeuge mit Lärm zurück“, klagt die Frau ihr Leid. Hinzu komme Staub und der wenig attraktive Anblick. Schaut sie aus ihrem Wohnzimmerfenster, blickt sie auf ein metallenes Hochregal mit Baumaterialien, sie sieht einen Kran, die Container und andere typische Dinge, die auf Bau-Lagerplätzen üblicherweise gelagert werden.

„Alles entspricht den rechtlichen Bestimmungen“, bescheinigt die Stadt der Walsumerin und ihrem Nachbarn Frank Raddue, der Eigentümer des Grundstücks und Betreiber der Firma ist. Der städtische Experte Uwe Mans, Fachgebietsleiter im Umweltamt mit der Zuständigkeit „Immissionsschutz“ und „Bürgerbeschwerden wegen Lärm und Staub“, war auf Vermittlung des Walsumer Bezirksamtsleiters Reinhold Mettlen zu einem Ortstermin mit den beiden „Parteien“ gekommen, um die rechtliche Situation zu erklären. „Dieser Lagerplatz wird völlig legal betrieben“, stellte Mans klar. Es gebe einen Bauantrag aus dem Jahr 1997. Lärm und Staub seien in einem Gewerbegebiet bis zu einem gewissen Maß hinnehmbar.

Für die Staubbelastung gelte folgender Wert: 0,35 Gramm pro Quadratmeter am Tag und das aufs Jahr hochgerechnet. „Dieser Wert wird nirgendwo in Duisburg erreicht, mit Ausnahme vom Hafengebiet, und dort auch nur gelegentlich“, stellte der Fachmann klar. Die Lärmgrenze liege bei 60 Dezibel als Mittelwert binnen eines 16-stündigen Arbeitstages (der von 6 bis 22 Uhr genehmigt ist).

„Trotzdem“, sagt Mans, „gibt es das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“. Sprich: Nachbarn sollen alles tun, um sich gegenseitig so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Im Gewerbegebiet: 60 Dezibel

Was als Lärm empfunden wird, beurteilen die Menschen sehr unterschiedlich. Deshalb gibt es klare Richtlinien, wie laut Geräusche zum Beispiel in einem Gewerbegebiet sein dürfen. Im 16-Stunden-Durchschnitt liegt die Grenze laut städtischem Umweltamt bei 60 db. Dieser Wert entspricht etwa dem Geräusch einer Nähmaschine. Auch ein Gruppengespräch erreicht schnell diesen Pegel. Im Gewerbegebiet gilt aber der Mittelwert. Und das bedeutet, dass es mitunter auch sehr laut zugehen darf. Ein Lastwagen etwa produziert beim Fahren 90 Dezibel. Zehn Dezibel (db) mehr empfindet das menschliche Ohr als Lärmverdopplung, 20 db als Vervierfachung und 30 db als Versechsfachung. Ab 65 db kann Dauerlärm nach Expertenmeinung krank machen.

Reinhold Mettlen schlug einen Kompromiss vor, mit dem Frank Raddue sich sofort einverstanden erklärte: Die Schuttcontainer werden weiter vom Luckenbach-Wohnhaus entfernt abgestellt und entlang der Grundstücksgrenze soll eine Sichtschutzwand aus Pflanzringen entstehen. „Dann hört man nicht mal mehr, wenn der Gabelstapler fährt“, ist sich Umweltexperte Mans sicher.

Ob sie sich mit dieser Lösung anfreunden kann, ließ Renate Luckenbach de Knorn am Mittwoch noch offen.

Für die Stadt indes steht fest: Mehr könne sie nicht tun, um den Streit zu schlichten. „Dann bleibt nur der Weg zum Gericht“, sagte Reinhold Mettlen abschließend.