Duisburg-Walsum. . STEAG macht auf CDU-Versammlung den Besuchern keine Hoffnung, dass die 1934 gebaute, ebenfalls denkmalgeschützte Hubbrücke über den Nordhafen an der Königstraße erhalten bleibt.

Der denkmalgeschützte Förderturm von Schacht 1, Wahrzeichen des Ortsteils, bleibt stehen und wird nun doch nicht abgerissen.

Diese überraschende Nachricht überbrachte Ulrich Hirse von der RAG-Hauptverwaltung in Essen den rund hundert Besuchern einer Info- und Diskussionsveranstaltung im Festsaal des Restaurants „Zum Johanniter“, zu der die CDU Walsum eingeladen hatte.

Hirse: „Der Schacht 1 wird erhalten, mit erhöhtem finanziellem und personellem Aufwand.“ Dagegen steht die Zukunft der Hubbrücke an Nordhafen, des anderen Walsumer Wahrzeichens, weiter in den Sternen.

Man habe den Aufschrei in der Bevölkerung wahrgenommen, als die Abrisspläne vor einigen Monaten bekannt wurden, so Hirse in der Bürgerversammlung. Doch der eigentliche Grund für den Meinungswechsel bei der Ruhrkohle AG ist ökonomischer Natur: Den historischen Förderturm will die RAG langfristig als Plattform für ein Pumpaggregat für die Grubenwasserhaltung nutzen. Ein von der RAG in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Ergebnis, das das 1938/39 errichtete Fördergerüst statisch dafür geeignet ist.

Der RAG-Vertreter machte den Walsumern aber genauso klar, dass sein Unternehmen an seinem Abrissantrag für Schacht 2, die Schachthalle sowie die Fördermaschinen 1 und 2 festhält, die an das Fördergerüst angrenzen. Danach soll das Gelände an den Grundstücksnachbarn STEAG veräußert werden, „damit wir die finanziellen Mittel haben, um in das Denkmal zu investieren“, so Hirse.

Die RAG will künftig rund 40 000 Euro pro Jahr für eine Kernsanierung des Fördergerüsts zurücklegen, die in einigen Jahren ansteht. Zusammen mit den übrigen Gebäuden der Walsumer Zeche, die abgerissen werden sollen, hätte die Bestandssicherung die RAG sogar 200 000 Euro pro Jahr gekostet, so Hirse. Dieses Geld wolle der RAG-Konzern sparen, um in das Denkmal zu investieren.

CCS ist eine Option

Das Fördergerüst wird auch in Zukunft kein offenes Denkmal sein. „Die RAG hat zwar ein Wegerecht zum Fördergerüst“, so Hirse weiter. Ein Zugang zum Fördergerüst sei nicht geplant. Der vertrage sich nicht mit Bergbaurecht. STEAG-Vertreter Dr. Wolfgang Konrad, zuständig für die Standortplanung, sagte, sein Unternehmen werde auf dem Zechengelände keine Erweiterung des Kraftwerks bauen: „Es ist nicht geplant, einen weiteren Kraftwerksblock daneben zu stellen.“ Vielmehr brauche die STEAG das Grundstück, um dort in einigen Jahren möglicherweise mit Hilfe der CCS-Technologie (siehe Spitzenmeldung rechts) das Klimagas Kohlendioxid (CO2) endgültig einzulagern. Um verschärftem EU-Umweltrecht zu genügen. „Nur eine Option“, sagte Konrad, „falls es zu einer rechtlichen Verpflichtung zur Abscheidung von CO2 kommt.“

Konrad machte den Besuchern keine Hoffnung, dass die 1934 gebaute, ebenfalls denkmalgeschützte Hubbrücke über den Nordhafen an der Königstraße erhalten bleibt. Auch eine einspurige Verkehrsführung mit Bedarfsampelschaltung lehnte Konrad ab. „Die Tragfähigkeit der Brücke ist stark reduziert.“ Die STEAG, die seit zweieinhalb Jahren Baulastträger der Hubbrücke ist, habe an dem Bauwerk „derart gravierende Schäden festgestellt, dass eine monatliche Überprüfung notwendig ist.“ Konrads Fazit: „Die Brücke ist in diesem Zustand nicht sanierungsfähig. Nur eine feste Brücke für Fußgänger und Radfahrer ist ein zukunftsfähiges Bauwerk.“ Bei einem Neubau wolle die STEAG aber Türme und Fundamentierungen der Brücke erhalten, sicherte Konrad zu.