Duisburg. .

Das Hamborner Schöffengericht verurteilte eine 36-jährige Duisburgerin wegen Handelns und Beihilfe zum Handel mit Drogen zu einem Jahr Haft auf Bewährung.

Der Ehemann, der als Spielhallenaufsicht arbeitenden Frau, war Mitglied einer vierköpfigen Bande, die gewerblich mit Betäubungsmitteln in Neumühl, Hamborn und Meiderich handelte. Die Frau hatte die Drogengeschäfte des Gatten an zwei Tagen im Oktober und November 2010 kurzzeitig übernommen, als der im Ausland war. In dieser Zeit verkaufte sie Heroin und orderte telefonisch Rauschgift, das aus Rotterdam kam. Wenige Tage später fuhr sie im Auftrag des Ehemannes mit dessen Auto zu dem Dealer und überbrachte ihm 600 Euro für die nächste Lieferung.

Die Polizei Duisburg hatte von April bis November 2010 die Bande beobachtet und die Telefongespräche überwacht. Im November wurde die Bande hochgenommen und auch die Frau wurde wegen Beihilfe und selbstständigen Handelns mit Betäubungsmitteln angeklagt.

Nach einer Herzerkrankung des Mannes und einer daraus resultierenden Erwerbsunfähigkeit lebte das Paar mit seiner gemeinsamen Tochter von Hartz IV. Die ausgebildete Pädagogin arbeitet seit einigen Jahren als Spielhallenaufsicht auf 400-Euro-Basis. Die Frau legte vor Gericht ein Geständnis ab, weshalb sie zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt wurde.

Das Auto, mit dem die „Geschäftsfahrt“ stattfand, wurde von der Polizei eingezogen, später aber von der Frau für 5000 Euro ausgelöst. Dieses Geld behält das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Parteien haben eine Woche Zeit, in Berufung zu gehen.

Die vier Bandenmitglieder sind bereits verurteilt worden, der Dealer der Bande habe sich erhängt. Der Ehemann der Spielhallenaufsicht muss wegen Handelns mit Betäubungsmitteln in acht Fällen eine Haft von drei Jahren und sechs Monaten absitzen.