Duisburg-Hamborn. . Die Gemeinden St. Barbara, St. Peter und Paul und St. Norbert bleiben bestehen bis zur Auflösung der Pfarrei St. Norbert gegen ende 2015, danach werden für diese Gebäude keine Kirchensteuermittel mehr zur Verfügung stehen.
Vor dem Hintergrund sich weiter verändernder Rahmenbedingungen, schreibt das Bistum Essen in einer Presseerklärung, müsse das 2005 beschlossene Zukunftskonzept für die Pfarreien St. Norbert und St. Johann in Duisburg-Hamborn angepasst werden.
Deshalb habe Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck dem Pastoralteam und den Mitgliedern der Kirchenvorstände und der Pfarrgemeinderäte beider Pfarreien folgenden verbindlichen Vorschlag gemacht:. In der Pfarrei St. Norbert in Duisburg wird bis spätestens Ende 2015 das folgende Szenario umgesetzt:
St. Hildegard und Herz Jesu bleiben als Gemeinden mit ihren Kirchen erhalten, darüber hinaus – vorläufig – als dritter Standort die Gemeinde St. Norbert mit der Pfarrkirche St. Norbert.
Die Gemeinden St. Barbara, St. Peter und Paul und St. Norbert bleiben bestehen bis zur Auflösung der Pfarrei St. Norbert, danach werden für diese Gebäude keine Kirchensteuermittel mehr zur Verfügung stehen. Deren zukünftige Verwendung muss noch geklärt werden. Ebenso bedarf die Frage, ob und wie eine kirchlich-caritative Präsenz in Marxloh gesichert werden kann, noch weiterer Überlegungen.
St. Norbert geht in St. Johann auf
Hierzu gehört auch die Frage, ob und wie die denkmalgeschützte Kirche St. Peter in diese Präsenz einbezogen werden kann. Bezüglich der Kindertageseinrichtungen an den Standorten ist noch keine Entscheidung gefallen. Bis Ende 2015 werden zudem ausschließlich Priester der Hamborner Abtei den priesterlichen Dienst im Gesamtgebiet des ehemaligen Dekanates Hamborn verrichten. Spätestens Ende 2015 - wird die Pfarrei St. Norbert der Pfarrei St. Johann zugepfarrt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Prämonstratenser-Abtei schrittweise Priester stellen, Einsatz von Mitarbeitern des Bistums bleibt möglich.
Da die Gremien der Pfarrei St. Johann bisher nicht in den Prozess eingebunden waren, sollen – zunächst in St. Johann – alle weiteren Schritte in enger Abstimmung der Pfarreien mit der Unterstützung das Bischöflichen Generalvikariat beraten und beschlossen werden. Dazu gehört auch die Frage des Zuschnitts der zukünftigen Pfarrei St. Johann.
Um die Übergangszeit verantwortungsvoll zu gestalten, schreibt das Bistum, sei in beiden Pfarreien der Wille zu einer guten und engen Zusammenarbeit vonnöten.
Zum Vorschlag können sich die Gremien von St. Norbert und St. Johann bis zum 10. November äußern.