Für Besitzer von Autos mit roter oder gelber Umweltplakette läuft die Schonfrist ab: Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen ab 1. Januar 2013 die künftige Umweltzone Ruhrgebiet nicht mehr befahren (ausgenommen die Autobahnen). Für die gelbe Plakette folgt das Fahrverbot ein Jahr später.

Damit setzen die Umweltbehörden ihren Kampf gegen Stickoxide und Feinstaub im Ballungsraum fort. Er hatte in Duisburg am 1. Oktober 2008 mit Fahrverboten für Fahrzeuge ohne Umweltplakette in der neuen Umweltzone Duisburg begonnen.

Von Beeckerwerth
bis Dortmund

Schon 2010 sollte eine Bilanz gezogen werden. Vorgelegt wurde sie ein Jahr später. Ergebnis: Trotz deutlicher Verringerung der Umweltbelastung sollen weitere Fahrverbote ausgesprochen werden. Außerdem wird eine einzige große Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet festgelegt. Die neue Umweltzone ist 158 Quadratkilometer groß. Sie reicht von Beeckerwerth bis Dortmund, lässt aber im Duisburger Norden Teile von Fahrn und Walsum nördlich der Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße aus.

Neu von den Fahrverboten betroffen sein werden ab Januar 2013 in Duisburg 3836 Pkw (1,8 % aller zugelassenen Pkw) und 1007 Lkw (8,3 %) mit roter Plakette. 2014 folgen dann noch 11 935 Pkw (5,6 %) sowie 2378 Lkw (19,6 %) mit gelber Plakette. Zumindest für Pkw mit gelber Plakette wird eine Umrüstung auf die grüne Plakette mittels Dieselpartikelfilter möglich sein.

Ansonsten gelten Ausnahmeregelungen. Wer sein Fahrzeug schon länger als seit 2008 besitzt und bei dem die Nachrüstung technisch unmöglich ist, wer außerdem über kein anderes, in der Umweltzone zugelassenes Fahrzeug verfügt und wenn demjenigen eine Ersatzbeschaffung nicht zugemutet werden kann, der darf zur Reparatur von Gebäuden und Anlagen, für soziale und pflegerische Hilfsdienste oder für Arztbesuche oder Fahrten zur Arbeitsstätte (wenn zu der Zeit kein öffentliches Verkehrsmittel verkehrt) mit Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfahren.

Ausnahmeregelung
für die Industrie

Für öffentliche Fahrzwecke, etwa die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, die Belieferung von Altenheimen, Krankenhäusern und Baustellen, die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und den Versand von Gütern aus der Produktion, gibt es weitere Ausnahmen. Für Firmenfuhrparke, die bereits über eine grö­ßere Zahl schadstoffarmer Fahrzeuge verfügen, gelten weitere Ausnahmeregelungen, längstens bis zum 30. Juni 2014.