Duisburg-Walsum. . Ganz so finster, wie bisher, stellt sich die Lage für den 60 Jahre alten Walsumer Industriemeister Heinrich K. nicht mehr dar, nachdem unsere Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe über sein Schicksal berichtet hatte.
Ganz so finster, wie bisher, stellt sich die Lage für den 60 Jahre alten Walsumer Industriemeister Heinrich K. (Name der Redaktion bekannt) nicht mehr dar, nachdem unsere Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe über sein Schicksal berichtet hatte. Der Schwerbehinderte war von der Leiterin eines Duisburger Zeitarbeitsbüros geschasst worden, die ihm erst riet, sich krankschreiben zu lassen und ihn dann auf die Straße setzte.
Die Zeitarbeitsfirma mit Sitz in Bochum reagiert nicht auf Anfragen unserer Zeitung. Auch die Geschäftsführer, die sich im Internet als Freunde luxuriösen Lebens, Zigarren-Kenner und Eishockey-Sponsoren spreizen, sagen auch nichts. Hellhörig wurde man hingegen bei der Stadt Duisburg. Allerdings hat Heinrich K. Pech: Während für schwerbehinderte Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses generell eine besondere Fürsorgepflicht seitens der Arbeitgeber besteht, gilt dies nicht während der Probezeit. Heinrich K. wurde aber während der Probezeit entlassen, weswegen sich die Fürsorgestelle der Stadt nicht einschalten kann. Normaler muss ein Arbeitgeber, der ein Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Beschäftigen auflösen will, dies in Abstimmung mit den Integrations-Institutionen der betreffenden Kommune tun. In Duisburg wäre dies die lokale Fürsorgestelle gewesen. Energisch eingeschaltet in den Fall hat sich die IG Metall, deren Zeitarbeits-Experte bereits in seiner ersten Stellungnahme betonte, dass der Walsumer gute Aussichten habe, für das erlittene Unrecht entschädigt zu werden. Heinrich K., dem Unterstützung angeboten wurde, solle zudem das Unternehmen bei der Arge melden.