Duisburg-Hamborn.. Der Umgang mit Gleichaltrigen tat dem dem kleinen Finn gut. Er war wie ausgewechselt, weinte kaum noch. Nach Kritik von den Eltern warf die Gruppe Finn raus. Und nun gibt's auch noch Ärger mit dem Jugendamt.

Der Platz für den kleinen Finn (16 Monate) in der Tagespflegegruppe „Die Bauklötzchen“ war ein echter Glücksfall für Dirk und Anke Blittersdorf. Der Umgang mit Gleichaltrigen tat dem Jungen gut. Er war wie ausgewechselt, weinte kaum noch und zog sich nicht mehr zurück, sondern lachte und öffnete sich auch gegenüber Fremden. Eine große Erleichterung für die Eltern.

„Finn ist ein sogenanntes Schreikind. Er hat oft stundenlang am Stück geschrien, war total verkrampft und einfach nicht zu beruhigen”, erzählt Dirk Blittersdorf und fügt hinzu: „Das eigene Kind dann nach langer Zeit wieder glücklich und strahlend zu sehen, war unglaublich.” Jedoch hielt das Kindesglück nur kurz.

Kündigung flatterte ins Haus

An einem Bobby-Car waren Teile des Lenkers zerbrochen und somit gefährlich spitz. Eine Couch war zu hoch und es wurde nicht genug darauf geachtet, dass die Kleinen nicht dort herunterfallen. Die Blittersdorfs kritisierten das – sachlich und konstruktiv, wie sie sagen. Für die Leiterinnen der Gruppe zu viel Kritik.

Den Blittersdorfs flatterte prompt die Kündigung wegen mangelnden Vertrauens ins Haus. „Wir wollten nur positive Kritik äußern. Wir hätten unseren Finn niemals in die Gruppe gegeben, wenn wir nicht überzeugt gewesen wären, dass der Aufenthalt ihm gut tut. ”, sagt Anke Blittersdorf.

Das bedeutet, laut Jugendamt: Die Kosten für eine private Tagespflege müssen selbst getragen werden, oder Anke Blittersdorf muss sich arbeitssuchend melden, damit die Familie eine Sondergenehmigung für eine Kindertagesstätte bekommt.

"In eine private Tagespflegegruppe kann man sein Kind jeder Zeit geben. In den meisten Fällen müssen die Eltern dann jedoch finanziell etwas beisteuern", sagt Thomas Krützberg, Leiter des Jugendamts Duisburg. Krützberg sagt weiter, dass auch eine städtische Kita möglich wäre, jedoch habe Anke Blittersdorf nie eine Bescheinigung darüber vorgelegt, dass sie arbeitssuchend sei.

Bescheinigung eingereicht

Die Blittersdorfs fühlen sich dennoch um einen Platz für Finn betrogen. Dirk Blittersdorf widerspricht Krützberg – und zwar in beiden Punkten: „Die für uns zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt hat uns erklärt, dass meine Frau für jegliche Krabbelgruppen, ob privat oder nicht, Arbeit haben muss.“ Doch wie solle sie Arbeit finden, oder zur Probe arbeiten, wenn der Junge zu Hause sei?

Eine Bescheinigung darüber, dass seine Frau arbeitssuchend sei, habe er schon längst vorgelegt. Mehr noch: Selbst bei der Stadtverwaltung habe er sie eingereicht, weil er sich von dort Hilfe versprochen habe. „Scheinbar kennt das Jugendamt selbst die Anforderungen nicht“, sagt der verzweifelte Vater,„ jetzt zu behaupten, die Bescheinigung meiner Frau sei nicht da, ist eine Frechheit.”

Seine Frau Anke denkt, dass das Jugendamt sich mittlerweile extra quer stellt. Sie wünscht sich, dass der Spuk bald ein Ende hat – schließlich gehe es um das Kind.

Finns Zustand verschlechtert sich nämlich. Er schreit wieder mehr: „Wir brauchen eine Gruppe für ihn. Es kann doch nicht sein, dass wir behandelt werden, als ob wir unseren Sohn abschieben möchten.“