Duisburg-Bruckhausen. . Der durchgreifenden Sanierung in Bruckhausen und Beeck durch den Bau des Grüngürtels Duisburg-Nord steht rechtlich nichts mehr im Wege. Das teilte die Stadtverwaltung jetzt der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck mit.

Der durchgreifenden Sanierung in Bruckhausen und Beeck durch den Bau des Grüngürtels Duisburg-Nord steht rechtlich nichts mehr im Wege. Das teilte die Stadtverwaltung jetzt der Bezirksvertretung Meiderich/Beeck mit.

Drei Normenkontrollklagen waren gegen die vom Rat der Stadt 2007 beschlossene Sa­nierungssatzung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht worden. Während zwei Klagen zurückgenommen wurden, ging eine ins Verfahren und wurde vom OVG im Januar zurückgewiesen. Da­mit werden der großflächige Grunderwerb mit baufälligen Häusern dort und ihr Ab­riss möglich. Die Richter, so teilt die Stadtverwaltung mit, hätten keinerlei Zweifel daran gelassen, dass die städtebaulichen Missstände in beiden be­rührten Ortsteilen derart gravierend seien, dass das Ins­trument der Sanierungssatzung als angemessen gelten könne.

Das Wohnen im Bereich Ar­nold-Overbeck-Straße in Bruck­hausen sei angesichts des dortigen Lärms gesundheitsgefährdend. Die Stadt ha­be den (schlechten) Zu­stand der dortigen Gebäude korrekt festgestellt. Zumutbare Wohnverhältnisse seien im Sanierungsgebiet nicht mehr vorhanden. Eine Verminderung der Schadstoffbelastung durch die benachbarten Werksanlagen allein könne nicht zu der von der Stadt angestrebten Ge­­sundung führen. Dabei sei rechtlich irrelevant, dass Thyssen-Krupp als Hauptverursacher der Lage mit einer Spende die Sa­nierung erst mög­lich mache. Die mit der Satzung möglichen Eingriffe in Rechte Privater seien angesichts der städtebaulichen Miss­stände verhältnismäßig.