Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Sogar Kinderspiele sind überall erlaubt, Fahrzeuge müssen deshalb Schritttempo fahren (maximal 7 km/h, so die Rechtsprechung). Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie stoppen und warten, Fußgänger dürfen den fließenden Verkehr allerdings auch nicht unnötig behindern. Parken ist in dem Bereich ausdrücklich verboten, erlaubt ist nur das Ein- oder Aussteigen, bzw. das Be- oder Entladen - es sei denn, Parkflächen sind deutlich kenntlich gemacht, was am Markt nicht der Fall ist.