Duisburg. .
Der Entschädigungs-Anspruch eines Häftlings wegen menschenunwürdiger Inhaftierung in der JVA Hamborn wurde aufgehoben. Er hatte geklagt, weil die Zellen-Toilette nur per Sichtschutz abgetrennt war. Solche Toiletten gibt es in der JVA nicht mehr.
Ein Mann, der im Jahr 2006 in der Hamborner Haftanstalt einsaß, hatte wegen menschenunwürdiger Unterbringung gegen das Land geklagt und ursprünglich 680 Euro als Entschädigung zugesprochen bekommen. Laut Deutschem Depeschendienst (ddp) wurde das Duisburger Urteil von Anfang 2010 nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben. Begründung: Der Mann habe nicht den Rechtsweg eingehalten, um zu einer angemessenen Unterbringung zu kommen.
Zur Sache: Dem Inhaftierten passte es nicht, dass er sich mit einem Zimmerkollegen die nur durch einen Sichtschutz vom Raum abgetrennte, offene Toilette teilen musste. Allerdings habe er nach Rücksprache mit einem Vollzugsbeamten eine Einzelzelle bekommen, womit sich das Problem erledigt hatte.
Inzwischen gibt es solche Toiletten nicht mehr in der JVA an der Goethestraße 3. „Wir haben in zwei Abschnitten, Ende 2009 und Anfang 2010, alle Hafträume mit abgeschlossenen Nasszellen ausgestattet“, berichtet Stellv. JVA-Chef Burkhart Lange. In Hamborn sitzen derzeit 210 Personen ein, Platz ist für 244.