Duisburg. .
Demonstrieren will gelernt sein. Im Vorfeld der rechtsextremen Protestveranstaltungen gegen die Moschee in Marxloh am 27. und 28. März informiert die Polizei über Bedenkliches und Unbedenkliches Verhalten bei Gegendemonstrationen. Die sind auf breiter Front angekündigt.
Selbst Demonstrieren will gelernt sein. Das mussten Lehrer und Jugendbetreuer jetzt beim ersten von insgesamt drei Treffen mit so genannten Multiplikatoren in der Gesamtschule Walsum erfahren. Damit informiert die Polizei im Vorfeld der rechtsextremen Protestveranstaltungen gegen die Moschee in Marxloh am 27. und 28. März über Bedenkliches und Unbedenkliches bei Gegendemonstrationen. Die sind am gleichen Wochenende auf breiter Front angekündigt.
Einige Jugendbetreuer freilich reagierten auf den Vortrag von Polizeidirektor Rainer Blaudzun ungehalten, versprachen sich davon auch pädagogische Hilfestellungen, gar eine Aufarbeitung des Rechtsextremismus. Dabei hatte Blaudzun, der die Polizeieinsätze Ende März ruhrgebietsweit leitet, gleich zu Beginn mit einem Irrtum aufgeräumt: Es sei nicht, wie von Oberbürgermeister Sauerland gewünscht, Aufgabe der Polizei, die rechtsextremen Aufmärsche zu verhindern. „Wir können nur Auflagen erteilen und in engen Grenzen Verbote aussprechen.“ Das Bundesverfassungsgericht schreibe sogar vor, dass die Polizei mit den Veranstaltern über Einzelheiten verhandeln müsse. Da zwölf verschiedene Veranstaltungen angemeldet seien, seien die Gespräche noch nicht abgeschlossen. Überdies würden erfahrungsgemäß alle polizeilichen Auflagen sofort per Eilverfahren den Verwaltungsgerichten vorgelegt, so dass man vermutlich erst am Veranstaltungstag selbst wisse, wie das Bundesverfassungsgericht als letzte Eilinstanz entschieden habe.
Einen Zug voraus
Das grundsätzliche Problem sei, dass die Rechtsextremen wie bei einem Schachspiel als Erstanmelder den Gegnern immer einen Zug voraus seien. Und: „Das rechte Lager verhält sich erfahrungsgemäß sehr gesetzestreu“, ebenso das „bürgerliche Lager“, die Bündnisse von CDU bis Linkspartei. Die eigentliche Gefahr gehe von reisenden linksradikalen Störtrupps aus, die in solchen Situationen Krawall inszenierten.
Schon wer in unfriedlicher Absicht an einer solchen Veranstaltung teilnehme, so Blaudzun, stehe nicht mehr unter dem Schutz des Grundgesetzes. Beispiel: Jemand führt auf dem Weg zur Demo einen Baseballschläger mit. Der würde als Waffe gelten und sein Besitzer sich damit strafbar machen. Und wer sich nach Ende der Demo nicht sofort entferne, schränke womöglich den Straßenverkehr und damit das Grundrecht auf Bewegungsfreiheit ein. Das müsse die Polizei verhindern. Verboten sei auch, sich das Gesicht mit Schal und Mütze bis auf einen Sehschlitz zuzuziehen.
Keine Waffen
Auch Ordner dürften nicht bewaffnet sein, ihre Zahl nicht zu hoch sein (ein Ordner je 50 Teilnehmer). Sitzblockaden dürften behindern, etwa, indem sie eine Gasse bildeten, jedoch nicht verhindern.
Lehrern riet Blaudzun, ihren Schülern einzuschärfen, sich unbedingt den Aktionen des bürgerlichen Lagers anzuschließen. Deren Gegen-Demo ist vor dem Schwelgernstadion angemeldet. Ansonsten bestehe die Gefahr, versehentlich zwischen die Linksradikalen zu geraten. „Wenn Ihr mitkriegt, dass irgendwo Steine aufgetragen werden, macht Euch vom Acker.“
Einem Lehrer platzte beim Vortrag des Polizeidirektors der Kragen: „Das ist ja ein Rechtsseminar. Ich will aber wissen, wie ich meine Schüler schützen kann. Wie soll ich das hier vermitteln?“, empörte er sich und verließ den Raum. Die Polizei erwiderte, sie könne nur Impulse geben. Entscheidend sei der Unterricht.