Das Verfahren zur 66. Änderung des Regionalplans auf dem Gebiet der Stadt Voerde, die erste Voraussetzung für den von der Evonik Steag geplanten Kohlehafen nah der Walsumer Grenze ist, ist ins Stocken geraten.
Der Regionalverband Ruhr (RVR), der die Stellungnahmen, Anregungen und Bedenken zu dem Vorhaben prüft, hat das Unternehmen aufgefordert, weitere Unterlagen vorzulegen. Wie Barbara Klask, Sprecherin des RVR, auf Anfrage unserer Zeitung erklärte, hat sich auf Basis der Bedenken – fast 1400 Schreiben mit Einwänden waren allein bei der in Eppinghoven gegründeten Bürgerinitiative (BI) Kohlehafen bis zur Abgabefrist im Oktober 2009 eingegangen – ein Bedarf an zusätzlichen Informationen ergeben. Diese seien für eine abschließende Beurteilung erforderlich. Welche Informationen es im Einzelnen sind, dazu wollte sich die Behörde mit Verweis darauf, dass es sich um ein „laufendes Verfahren“ handelt, nicht äußern.
Der Bereich, in dem die Evonik-Steag einen eigenen Hafen zum Umschlag und zur Lagerung von Importkohle plant, ist im Regionalplan unter anderem als „Freiraum“ und „regionaler Grünzug“ dargestellt.
Um den Bau der rund zehn Hektar (inklusive Passivlager) großen Anlage realisieren zu können, muss der Regionalplan entsprechend geändert werden.
Auch zur weiteren Zeitschiene im Verfahren machte der RVR keine Angaben. Man warte darauf, dass das Unternehmen die Unterlagen einreiche. „Der Ball liegt jetzt noch bei der Evonik“, so die RVR-Sprecherin. Eine Frist ist dem Konzern nicht gesetzt worden.
Liegen die Informationen vor und hat der RVR die Eingaben fachlich bewertet sowie den Beteiligten die entsprechenden Kommentare zukommen lassen, kann der so genannte Meinungsausgleichstermin stattfinden. Ziel des RVR war es, diesen „reinen Behördentermin“, bei dem die Stellungnahmen erörtert und ein Kompromiss erzielt werden soll, für Mitte dieses Jahres anzuberaumen.
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr erarbeitet anschließend eine Beschlussempfehlung, die zunächst in den Fachgremien beraten und über die dann im Regionalrat entschieden wird.