Eine Verhandlung wegen zweier Raubüberfälle auf eine Spielhalle in Walsum Anfang 2009 ging in die zweite Runde.
Das Schöffengericht Hamborn konnte in der ersten Sitzung kein Urteil fällen, weil die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen massiv in Zweifel gezogen wurde (wir berichteten). Neue Zeugen sollten nun Licht ins Dunkel bringen.
„Er war ziemlich wütend auf die Angeklagten“, sagte ein neuer Zeuge. Der alte Zeuge, mit dem die Anklage steht und fällt, sitzt zur Zeit selber eine Haftstrafe ab. Die Angeklagten sollen ihn angeschwärzt haben. Wegen einem der beiden Raubüberfälle auf die Spielhalle ist er bereits rechtskräftig verurteilt. Einer der Beschuldigten in der gestrigen Verhandlung soll aber im Hintergrund per Handy Anweisungen gegeben haben. Die Auswertung der Gespräche ergab, dass es SMS und Telefonate gab. Wer aber das Handy nutzte, kann man nicht sagen. Außerdem betonte der neue Zeuge, der den verurteilten Räuber gut kennt, dass es nicht das erste Mal war, dass der bereits Einsitzende jemand zu unrecht beschuldigt: „Ich kann nicht sagen, ob es stimmt, was er sagt.“
Zum Hintergrund: Im Frühjahr 2009 sollen die Angeklagten die Überfälle in wechselnder Beteiligung begangen haben. 4000 Euro erbeuteten die Täter im ersten Fall, 10000 beim zweiten Überfall. Wegen Drogenhandels sind zudem zwei der jungen Männer angeklagt. Die Verhandlung wird wegen anstehender Urlaube Anfang September fortgesetzt.