Duisburg-Walsum. Stadt und Steag bewerten Zustand und Sanierfähigkeit der Walsumer Hubbrücke sehr unterschiedlich. Warum Steag die Sperrung für nicht nötig hält.
Wie stabil ist die Hubbrücke Walsum noch? Mit dieser Frage beschäftigen sich aktuell Fachleute der Wirtschaftsbetriebe (WBD) und der Stadt Duisburg. Das Bauwerk ist, wie berichtet, wegen neuer Zweifel an der Standsicherheit vollständig gesperrt. Diese Maßnahme wiederum wird jetzt durch Auskünfte der Steag in Frage gestellt.
Die Sperrung auch für den Fuß- und Radverkehr gilt seit dem 1. Februar. Zwei Werktage zuvor habe man von dem Energiekonzern, als bisherigem Eigentümer, die Prüfberichte über den Zustand der Brücke erhalten, sagte WBD-Chef Uwe Linsen am 4. März bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung. Demnach waren Stadt und Wirtschaftsbetriebe überrascht vom Ausmaß der Schäden, das aus den Gutachten hervorgeht. Die sofortige Sperrung sei im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht alternativlos gewesen.
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Hubbrücke Walsum: Kam Steag der Verkehrssicherungspflicht nicht nach?
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass die Steag dieser Pflicht wochen-, monate-, vielleicht jahrelang nicht nachkam? Unternehmenssprecher Daniel Mühlenfeld verneint das auf Nachfrage der Redaktion entschieden: „Steag hat den Zustand der Brücke gewissenhaft beurteilen lassen. Der Sachverständige ist in seinem Prüfbericht nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass sie über die bestehenden Beschränkungen hinaus vollständig gesperrt werden muss.“
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So beziehe sich der Auszug aus einem Gutachten von 2021, wonach die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, auf den „ursprünglichen Zustand“ der Brücke vor der Sperrung für den Kfz-Verkehr – der Bewertung liege also die Annahme zugrunde, dass die Brücke von Autos mit Gewichten bis 3,5 Tonnen befahren wird. „Mit der zwischenzeitlich erfolgten Sperrung für den Pkw-Verkehr war den bekannten Mängeln Rechnung getragen worden“, sagt Mühlenfeld, und betont: „Sofern der Gutachter tatsächlich eine Vollsperrung auch für Fußgänger und Radfahrer für erforderlich gehalten hätte, würde er dies auch explizit ins Gutachten geschrieben haben.“
Erstaunt zeigt man sich bei der Steag darüber, dass die Stadt Duisburg von den vorgelegten Gutachten überrascht worden sein will. Sie sei nämlich jederzeit über den Zustand des Baudenkmals informiert gewesen, sagt Mühlenfeld: „Sämtliche Prüfberichte wurden der Stadt jeweils zeitnah zur Kenntnis gegeben.“
Steag: „Gab nie Zweifel, dass Sanierung der Hubbrücke umsetzbar ist“
Die Sanierung der Hubbrücke ist seit vielen Jahren gewollt und wird seit Ende 2020 konkret geplant. Die Steag hat das Bauwerk für einen symbolischen Preis an die Stadt verkauft und zugesagt, sich mit 2,8 Millionen Euro an der Instandsetzung zu beteiligen – etwa die Hälfte der bislang kalkulierten Kosten. Für den Rest stehen Fördergelder zur Verfügung. Auch ein Zeitplan für die Maßnahme wurde bereits erarbeitet.
Bei dem Vor-Ort-Termin Anfang März sagte Uwe Linsen dann allerdings: „Noch ist nicht klar: Kann man dieses Bauwerk überhaupt sanieren?“ So steht plötzlich auch ein Abriss im Raum.
Auch hierzu kam die zuständige Abteilung der Steag bislang zu anderen Schlussfolgerungen, führt Daniel Mühlenfeld weiter aus: „Es gab nie Zweifel, dass die Sanierung umsetzbar ist. Dies bestätigt auch ein im Auftrag der Stadt Duisburg erstelltes Gutachten eines Architekturbüros.“ Von seinem Unternehmen seien Umfang und Kostenrahmen der Sanierung zuletzt 2021 „umfassend dokumentiert und der Stadt zur Verfügung gestellt“ worden.
Stadt und Wirtschaftsbetriebe wollen in den kommenden Wochen weitere Untersuchungen an der Hubbrücke vornehmen, insbesondere am südlichen Endquerträger. Erst nach Klärung aller statischen Fragen und einer kurzfristigen Instandsetzung des Trägers könne die Brücke womöglich wieder geöffnet werden. Neue Informationen soll es in frühestens drei Monaten geben.
>> BEZIRKSVERTRETUNG WALSUM LEHNT ANFRAGE AB
• Die Ausführungen von Wirtschaftsbetrieben und Verwaltung am 4. März haben auch bei der CDU Walsum weitere Fragen aufgeworfen, die sie nun an die Verwaltung adressierte. Zum großen Ärger der Fraktion lehnte es jedoch die Mehrheit der Bezirksvertreter in ihrer Sitzung am Donnerstag ab, die am Tag vorher eingereichte Anfrage noch auf die Tagesordnung zu setzen. Über kurzfristige Änderungen der Tagesordnung ist abzustimmen, wenn Anträge oder Anfragen nicht mindestens vier Tage vor der Sitzung eingegangen sind.
• Die Stadt Duisburg hat dadurch keinen offiziellen Auftrag, die insgesamt acht Fragen der CDU zu beantworten – sie kann, muss aber nicht Stellung nehmen. Erst mit Aufnahme der Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung würde der Auftrag offiziell. Dieser Termin ist jedoch erst im Mai.