Duisburg. Die Stadt beteiligt Hausbesitzer an Bauarbeiten. 23 Straßen in Duisburg-Nord betroffen. Was Anlieger etwa in Röttgersbach und Meiderich erwartet.
Viel Freude kam nicht auf, als Anfang 2020 die Sanierung der Gerhardstraße beendet war. Die Anwohner in Mittelmeiderich profitieren zwar seitdem von einer neuen Fahrbahn, von neuen Gehwegen und Parkbuchten. Doch zumindest für die Hausbesitzer folgte schnell der Dämpfer: Für sie wurden Beiträge bis zu 10.000 Euro fällig. Jedes Jahr erheben Kommunen in NRW solche Anliegergebühren – im Duisburger Norden sind bis 2025 Baumaßnahmen auf 23 Straßen betroffen.
Grundlage ist das umstrittene Kommunalabgabengesetz (KAG). Während in einigen anderen Bundesländern die Erneuerung von Straßen komplett aus Steuermitteln finanziert wird, müssen sich in NRW oft die Besitzer der anliegenden Grundstücke beteiligen. Vor Probleme stellt sie das gerade dann, wenn die Beiträge am Ende die angekündigten Summen deutlich überschreiten.
Stadt Duisburg muss bei Anwohnerversammlungen informieren
So lief es auch im Fall der Gerhardstraße – die Hausbesitzer fühlten sich damals unvorbereitet und schlecht informiert. Doch die Höhe der Kosten sei zu Beginn schwer festzulegen, argumentierte die Stadt: „Gerade beim Straßenbau gibt es zahlreiche Planänderungen, die im Vorfeld nicht mit einbezogen werden können. Hinzu kommt die Möglichkeit steigender Baukosten.“
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Trotz Widerstand durch die Opposition im Landtag hält die schwarz-gelbe Regierung an den Anliegergebühren fest. Modifiziert hat sie das Gesetz dennoch, etwa die Höhe der Beiträge durch eine neue Fördermöglichkeit halbiert.
Außerdem muss die Stadtverwaltung künftig über jede beitragspflichtige Maßnahme im Rahmen von Anwohnerversammlungen informieren. Die Betroffenen müssen die Gelegenheit bekommen, den Umfang der Arbeiten (und damit der Kosten) zu erfahren und Alternativen dazu.
Anliegergebühren: Straßen- und Wegekonzept ist verpflichtend
Und schließlich müssen Kommunen nach der 2019 erfolgten Anpassung des Gesetzes ein Straßen- und Wegekonzept erstellen. Dieses Konzept betrifft die mittelfristige Finanzplanung, muss damit auf fünf Jahre ausgelegt sein und spätestens alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.
Das aktuelle Straßen- und Wegekonzept sieht in den kommenden Jahren für sieben Straßen in Walsum, sieben Straßen bzw. Straßenabschnitte in Hamborn sowie neun Straßen(-abschnitte) in Meiderich/Beeck eine Beteiligung der Eigentümer vor. Demgegenüber stehen 63 Baumaßnahmen in den Nord-Bezirken, für die keine Gebühren erhoben werden sollen.
Voraussichtlich beitragspflichtige Baumaßnahmen im Duisburger Norden bis 2025:
Walsum:
• Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße (L 155), von Rheinstraße bis Römerstraße (Fahrbahn, Parken, Rad- und Gehwege; vorgesehen für das Jahr 2024)
• Elisabethstraße, von Oswaldstraße bis Josefstraße (Fahrbahn, Parken, Gehweg; 2023)
• Herzogstraße, von Franz-Lenze-Straße bis Römerstraße (nördlicher Parkstreifen; 2025)
• Jupiterstraße, von Planetenstraße bis Sonnenstraße (Fahrbahn; 2024)
• Kerskensweg, von Hülermannshof bis Sportplatz (Gehweg und Parkstreifen; 2022)
• Maxstraße, von Manfredstraße bis Rudolfstraße (Umbau; 2025)
• Watereckstraße, von Friedrich-Eber-Straße bis Gleisanlage (Fahrbahn, Parkstreifen, Gehweg; 2022)
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Hamborn:
• Aachener Straße, von Am Bischofskamp bis Apenrader Straße (Umbau; 2023)
• Bertholdstraße, von Bleekstraße bis Beecker Straße (Fahrbahn; 2023)
• Kaiser-Friedrich-Straße (L 287), von Am Bischofskamp bis Röttgersbachstraße (Fahrbahn mit Schutzstreifen für Radfahrer; 2021)
• Kaiser-Friedrich-Straße (L 287), von Röttgersbachstraße bis Schlachthofstraße (Fahrbahn mit Schutzstreifen für Radfahrer; 2021)
• Kaiser-Friedrich-Straße (L 287), von Schlachthofstraße bis Untere Holtener Straße (Fahrbahn und Radverkehrsanlage; 2025)
• Schroerstraße, von Barbarastraße bis Holtener Straße (Vollausbau; 2021)
• Theodor-Heuss-Straße, von Roentgenstraße bis Lindnerstraße (Fahrbahn und Buskap; 2025)
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Meiderich/Beeck:
• Bahnhofstraße (L 447), von Borkhofer Straße bis Westender Straße (Fahrbahn, Rad- und Gehwege; 2024)
• Bahnhofstraße (L 447), von Ritterstraße bis Borkhofer Straße (Fahrbahn; 2022)
• Koopmannstraße (K 36), von Am Welschenhof bis Bügelstraße (Fahrbahn, Parken, Rad- und Gehwege; 2023)
• Laarer Straße (K 6), von Mühlenfelder Straße bis Friedrich-Ebert-Straße (Fahrbahn und Gehwege; 2025)
• Mühlenfelder Straße / Stahlstraße (K 6), von Laarer Straße bis Bergstraße, (Fahrbahn, Rad- und Gehwege; 2025)
• Neanderstraße, von Möllershofstraße bis Friedrich-Ebert-Straße (Fahrbahn; 2025)
• Oberhauser Straße, von Obermeidericher Straße bis A 3 (Fahrbahn; 2022)
• Sommerstraße, von Dr.-Lengeling-Straße bis Paul-Bäumer-Straße (Fahrbahn, Parken; 2025)
• Steinstraße, von Nalenzstraße bis Tunnelstraße (Straßenausbau; 2023)
>>ANLIEGERGEBÜHREN: ANWOHNERVERSAMMLUNG KANN ENTFALLEN
• Auch ohne gesetzliche Vorgabe hat die Stadt Duisburg bis 2012 bei Anwohnerversammlungen über beitragspflichtige Maßnahmen informiert. Wegen Personalmangels wurde diese Praxis jedoch eingestellt; Anlieger bekamen die Informationen nur noch schriftlich.
• Nun sind die Kommunen wieder zu Anwohnerversammlungen verpflichtet. Allerdings gibt es die Ausnahme sogenannter „geringfügiger Maßnahmen“ – stuft die Stadt einen Straßenausbau in diese Kategorie ein, steht ihr weiterhin der schriftliche Weg offen. Unter geringfügige Maßnahmen fällt etwa die Erneuerung der Fahrbahndecke nach Kanalbauarbeiten. (mit mkw)