Duisburg. Tagelang kamen Fäkalien aus dem Abfluss einer Duisburger LEG-Mieterin. Doch von der LEG habe es statt Hilfe eine übergriffige Bemerkung gegeben.
Wenn der Inhalt der Toilette in der Badewanne hochkommt, wünschen Mieter sich schnelle Hilfe. Doch die erhielt Annemarie Hufnagel, Bewohnerin eines LEG-Hauses in Duisburg-Walsum, erst nach Tagen. Besonders ärgern Hufnagel jedoch übergriffige Bemerkungen, die Mitarbeiter der LEG-Servicestelle und der beauftragten Handwerkerfirma ihr gegenüber gemacht haben sollen.
Es fing ganz harmlos an, erzählt die Walsumerin: Zunächst lief das Wasser aus der Badewanne nur langsam ab. Als sie dann an einem Dienstagmorgen Mitte Juni das Waschbecken benutzte, sei plötzlich eine braune Brühe aus Dreck und Fäkalien aus dem Wannenabfluss emporgekommen.
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Keine Reaktion durch LEG-Vertragspartner
„Daraufhin habe ich den Reparaturservice der LEG kontaktiert, um den Schaden zu melden. Der hat meine Daten aufgenommen und an die zuständige Vertragsfirma Turbofix weitergeleitet“, sagt Hufnagel. Von dort sei allerdings keine Reaktion gekommen.
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„Daraufhin habe ich erneut bei der LEG angerufen, damit die Angelegenheit beim Reparaturservice als Notfall deklariert wird. Es sollte sofort ein Monteur rauskommen.“ Nachdem die Vertragsfirma sich aber erneut stundenlang nicht gemeldet habe, rief Hufnagel ein weiteres Mal bei der LEG an – und erhielt eine Antwort, die sie mächtig empörte: „Scheißen Sie in die Wanne?“, soll der Mitarbeiter am Telefon sie gefragt haben.
Handwerker-Firma rät Duisburgerin, ihr Bad nicht zu benutzen
„Daraufhin war ich so perplex, dass mir erst mal die Worte fehlten. Das ist eine Unverschämtheit“, ärgert sich die Frau noch immer. Nach weiteren erfolglosen Versuchen, einen Termin mit einem Handwerker zu bekommen, rief sie selbst bei der Handwerkerfirma an. „Dort sagte man uns, dass durch die LEG noch immer kein Notfall gemeldet wurde. Die Handwerker würden deswegen erst am Freitag, also drei Tage später kommen. Das Bad sollten wir in der Zwischenzeit einfach nicht benutzen – der Mitarbeiter am Telefon riet uns sogar, uns in der Spüle zu waschen.“
Der Geruch der Fäkalien aus dem Bad sei nur schwer auszuhalten gewesen. Durch die sommerlichen Temperaturen verschwitzt habe es die Familie mehrere Tage aushalten müssen. „Sogar einen Arzttermin musste ich absagen, weil ich nicht duschen konnte“, sagt Hufnagel. Nach zwei Tagen sei endlich ein Handwerker gekommen, der den Abfluss der Badewanne reinigte.
LEG: „Zwei Tage Wartezeit sind gerechtfertigt“
Von der LEG heißt es: „Nachdem der Schaden gemeldet wurde, brauchte die Firma nur einen Tag. Turbofix stellt für uns seit Jahren einen sehr verlässlichen Partner dar“, sagt Sprecher Nils Roschin. Gemäß der internen Regelung gelte eine verstopfte Badewanne nicht als Notfall. „Die Behebung eines Schadens innerhalb von zwei Tagen ist nicht zu beanstanden. Ein Fehlverhalten sehen wir in diesem Punkt nicht. Es gab lediglich ein Kommunikationsproblem zwischen der Mieterin und der ausführenden Firma über die Priorisierung des Auftrags“, sagt er. Roschin zufolge habe Hufnagel nämlich mit einer anderen Servicestelle als dem Reparaturservice der LEG telefoniert.
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Der Sprecher bestreitet zudem die anstößige Aussage seitens des Mitarbeiters. „Wir haben Mitschnitte ausgewertet und konnten keine bestätigenden Hinweise dazu finden“, sagt Roschin. Dennoch wolle die LEG Kontakt zu Annemarie Hufnagel aufnehmen, auch bezüglich einer möglichen Entschädigung.
Die Walsumerin dagegen hat genug von der LEG. Sie will demnächst ausziehen – die Erlebnisse rund um die Verstopfung im Bad seien für sie nur ein Grund mehr.
>>NOTFALL ODER NICHT: DAS SAGT EIN DUISBURGER MIETEXPERTE
• Peter Heß vom Mieterschutzbund Rhein-Ruhr sieht in der defekten Wanne einen Notfall – für ihn hätte die LEG schneller handeln müssen: „Bei dem Lebensstandard, den wir in Mitteleuropa haben, muss das Bad jederzeit nutzbar sein – insofern ist die geschilderte Situation ohne Zweifel ein Notfall. Eine Nacht wäre noch hinzunehmen gewesen, da auch Handwerksfirmen ihre Termine planen müssen. Spätestens Mittwochfrüh hätte aber jemand kommen müssen.“
• Klar sei auch, dass wohl ein Fehler im Abwassersystem des Hauses liege. „Die Vermieterin muss sicherstellen, dass der nun behoben ist.“ Zu den Bemerkungen der Mitarbeiter der LEG und ihrem Vertragspartner sagt Heß: „Die gehen natürlich gar nicht. Der Unmut der Mieterin ist mehr als verständlich, denn jemandem zu raten, sich in der Spüle zu waschen, ist extrem übergriffig.“