Duisburg-Aldenrade. Anwohner in Duisburg-Walsum sehen ihre Lebensqualität seit Eröffnung der Kneipe „Exit“ massiv eingeschränkt. Regelmäßig muss die Polizei kommen.

Ärger ab der ersten Stunde: Schon am Eröffnungstag des „Exit“ im November musste erstmals die Polizei kommen. Anwohner hatten sich beschwert, weil es ihnen zu laut geworden war. Was der Inhaber der Walsumer Kneipe damals als Reaktion empfindlicher Nachbarn abtat, ist seitdem zur Regel geworden. Menschen auf der Ecke Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße / Dittfeldstraße rufen immer wieder die Polizei; sie sehen ihre Lebensqualität seit Eröffnung des Ladens massiv eingeschränkt.

Mit Empfindlichkeit habe das nichts zu tun, bekräftigt eine Betroffene, die namentlich nicht genannt werden will. „Die laute Musik schallt nachts nicht nur durchs Haus, sondern durch das Küchenfenster der Kneipe auch in den Innenhof“, klagt sie. Die lauten Töne der Dartscheibe höre man ebenfalls bis spät in die Nacht. Und auch die Gäste draußen, an Raucherstehtischen auf dem Bürgersteig, verhielten sich laut und störend. „Es ist zermürbend, wenn einem so der Schlaf geraubt wird und man gerade jetzt im Sommer nicht einmal das Fenster aufmachen kann“, klagt die Frau.

Walsumerin empfindet die Gäste des „Exit“ als unangenehm und rücksichtslos

Früher sei der Laden eine klassische Eckkneipe gewesen. „Hier ist man nach Beerdigungen zum Kuchenessen hingegangen, abends saß Papa hier und hat sein Bier getrunken. Alles gesittet. Heute kommen vor allem laute, rücksichtslose Menschen, die viel trinken und richtig die Sau rauslassen.“ Die Klientel im Exit empfindet die Walsumerin als so unangenehm, dass sie immer versucht, vor Öffnung der Kneipe zu Hause zu sein, um nicht an den Rauchertischen vorbeizumüssen. „Es ist ein ungutes Gefühl, dann noch ins oder aus dem Haus zu gehen“, sagt sie.

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Bei der Polizei und beim Ordnungsamt ist die Problematik bekannt. „Es liegen bislang zwei Beschwerden sowie mehrere Berichte der Polizei vor“, verrät Stadtsprecher Falko Firlus auf Nachfrage der Redaktion. Bei den Kontrollen seien jeweils Belästigungen durch zu laute Musik festgestellt worden. Drei Ordnungswidrigkeitenverfahren habe man deshalb eingeleitet. „Weitere Überprüfungen folgten, jedoch konnten zum Zeitpunkt der Kontrollen keine Verstöße festgestellt werden“, ergänzt Firlus.

Duisburger Ordnungsamt steht mit Betreiber der Kneipe in Kontakt

Mit Betreiber Andreas Herhammer habe es bereits Gespräche gegeben, damit der Betrieb zukünftig ordnungsgemäß geführt wird. Herhammer selbst betont: „Wir machen alles, was wir können.“ Schon früh am Abend lasse er die Rollläden runter, damit die Musik nicht so sehr schallt. Dass seine Gäste sich draußen laut und rücksichtslos verhalten, findet er nicht: „Beim Darts wird es drinnen vielleicht mal etwas lauter, aber das ist doch normal.“

Andreas Herhammer, Inhaber des „Exit“ in Walsum, glaubt, einige Nachbarn würden eine Kneipe an dieser Stelle grundsätzlich ablehnen.
Andreas Herhammer, Inhaber des „Exit“ in Walsum, glaubt, einige Nachbarn würden eine Kneipe an dieser Stelle grundsätzlich ablehnen. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Der Wirt wittert Schikane von Menschen, denen eine Gastronomie an dieser Stelle grundsätzlich ein Dorn im Auge sei: „Die rufen ja schon die Polizei, wenn an den Rauchertischen mal kurz nicht genug Abstand gehalten wird.“ Er verweist auch auf den Vorgängerbetrieb, ein Tapas-Restaurant, das ebenfalls Ärger mit den Nachbarn gehabt habe.

Die Anwohnerin bestätigt, dass die Belästigung durch zu laute Musik in den vergangenen Wochen etwas zurückgegangen sei. Das Hauptproblem sei dadurch aber noch nicht gelöst: „Am schlimmsten sind die Raucher vor der Tür“, sagt sie. „Gerade jetzt im Sommer führt das dazu, dass man die halbe Nacht nicht schlafen kann.“

>>>BUSSGELD FÜR RUHESTÖRUNG VERDOPPELT SICH MIT JEDEM VERSTOSS

Ruhestörungen können für Wirte teuer werden: Bei Verstößen wird im Regelfall beim ersten Mal ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro festgesetzt. Nach diesem Bußgeldbescheid verdoppelt sich die Höhe der Strafe nach jedem weiteren Verstoß.

• Sofern ein Betrieb nicht dauerhaft ordnungsgemäß geführt wird, wird die Zuverlässigkeit des Betreibers überprüft. Das kann zum Widerruf der Gaststättenerlaubnis führen.

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