Duisburg-Walsum. Nach Drohungen und Beleidigungen aus dem rechten Spektrum ermittelt der Staatsschutz gegen Mitglieder der Facebook-Gruppe „Duisburg-Walsum“.

Die verbale Eskalation in der Facebook-Gruppe „Duisburg-Walsum“ im vergangenen Jahr hat ein polizeiliches Nachspiel: Der Staatsschutz hat in dieser Angelegenheit Ermittlungen aufgenommen. Wie die Polizei bestätigt, sichten die Beamten derzeit Screenshots und befragen potenzielle Zeugen. Sie prüfen auf diesem Weg, ob einige der hetzerischen Kommentare und Nachrichten von strafrechtlicher Relevanz sind.

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In der virtuellen Walsumer Gemeinschaft hatte sich der Ton über Monate hinweg immer weiter verschärft. Die Gruppe, die eigentlich dem Austausch über das Geschehen im Stadtteil dienen sollte, wurde von politisch weit rechts stehenden Nutzern dominiert. Pauschale Verunglimpfung von Migranten, Beleidigungen gegen Klimaschützer bis zu demokratiefeindlichen Parolen gehörten zur Tagesordnung. Leisteten andere Gruppenmitglieder Gegenrede, kam es nicht selten zu Beleidigungen oder Drohungen. Eine Nutzerin berichtete, man habe ihr Tod und Vergewaltigung gewünscht.

Volksverhetzung: Es drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten und fünf Jahren

„Der Staatsschutz ermittelt wegen des Verdachts auf Volksverhetzung“, sagt Polizeisprecher Jonas Tepe. Je nach Schwere der getätigten Aussagen würden die Beamten dann versuchen, die Menschen hinter den Facebook-Accounts ausfindig zu machen. Leicht sei das nicht: „Es gibt dabei hohe rechtliche Hürden“, erklärt Tepe, sagt aber auch: „Volksverhetzung ist eine schwere Straftat. Wenn sich der Verdacht erhärtet, werden wir auf jeden Fall tätig.“

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Sollte sich der Verdacht der Volksverhetzung nicht bestätigen, könnte es dennoch weitere Ermittlungen geben, etwa wegen Beleidigung. „Volksverhetzung kann mit anderen Straftatbeständen wie Beleidigung einhergehen. Es ist unter Umständen aber auch möglich, ein weiteres, separates Ermittlungsverfahren einzuleiten“, so der Polizeisprecher. Der Tatbestand der Volksverhetzung sieht laut Paragraf 130 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor.

Facebook-Gruppe „Duisburg-Walsum“ hat Tausende Mitglieder verloren

Die Kriminalpolizei habe es in den vergangenen Jahren vermehrt mit sogenannter „Hatespeech“ zu tun, sagt Tepe. „In der Anonymität des Internets verlieren manche Menschen alle Hemmungen“, sagt er. Internet-Nutzern, die in den Sozialen Netzwerken auf Fälle von Hatespeech stoßen und dabei eine Straftat vermuten, empfiehlt die Polizei, Screenshots zu machen und Anzeige zu erstatten. Auch gibt es die Möglichkeit, Beiträge den Betreibern wie Facebook selbst zu melden sowie andere Nutzer zu blockieren.

Die Walsumer Facebook-Gruppe hatte bis zum Dezember mehr als 5000 Mitglieder. Nach der Berichterstattung dieser Redaktion wurden viele Beiträge und Kommentare gelöscht. Ein vorübergehend zum Moderator ernannter Nutzer hat außerdem mehrere Tausend Menschen aus der Gruppe entfernt. Aktuell steht sie bei knapp 800 Mitgliedern.