Duisburg-Wehofen. Räumungsklage: Familie Jasar könnte bald auf der Straße stehen. Verschuldete der Rat eines Anwalts die missliche Situation der Familie mit?
Noch acht Wochen. Dann, sagt Ferdi Jasar, drohe seiner Familie die Obdachlosigkeit. Es scheint das traurige Ende eines erbitterten Streits mit dem Vermieter zu sein. Ende März muss die bald sechsköpfige Familie wohl ihr Mietshaus in Duisburg-Wehofen verlassen – das Amtsgericht hat der Räumungsklage stattgegeben. Die Familie gibt an, der Rat eines Anwalts habe ihre missliche Situation mitverschuldet. Was genau ist passiert? Eine Rekonstruktion.
Im Sommer 2016 zieht die Familie in das Haus ein. „Wir haben viele tausend Euro in das Haus gesteckt und so ein Mietrecht auf Lebenszeit zu guten Konditionen erhalten“, gibt Familienvater Ferdi Jasar an. Überhaupt habe man sich zunächst prächtig mit dem Vermieter verstanden. Doch das änderte sich bald: „In den unteren Räumen wurden schließlich die Wände nass. Als wir das ansprachen, fing das Theater an“, erinnert sich Jasar. Der Vermieter habe sich geweigert, den Schaden zu beheben. „Feuchtigkeit ist im Keller normal, hat man uns gesagt. Doch die Räume waren und sind unbewohnbar“, behauptet Jasar. Ein erbitterter Streit nimmt seinen Lauf, die Fronten verhärten sich.
Die Familie hinterlegt die Miete auf Anraten ihres Anwalts beim Amtsgericht
Schließlich verkauft der Vermieter das Haus weiter, laut Familie Jasar handelt es sich beim neuen Besitzer um einen Bekannten des Vermieters. „Es gab also von Anfang an Vorurteile“, ist sich Jasar sicher. „Wir erfuhren per Brief, dass wir einen neuen Vermieter hatten und schrieben ihn an, um zu erfahren, wohin wir unsere Miete überweisen sollen“, sagt Jasar. Als keine Antwort kam, habe man sich einen Anwalt genommen. „Man wollte uns doch aus dem Haus raushaben, da sind wir sicher. Der Anwalt riet uns, die Miete beim Amtsgericht zu hinterlegen“, erklärt er.
Es scheint eben dieser Rat zu sein, der das Verhängnis für die Familie in Gang setzt. Denn: Die Jasars informieren den neuen Vermieter nicht darüber, sie hinterlegen Mieten über mehrere Monate beim Amtsgericht, wie sie sagen. Kommunikation mit dem alten oder neuen Vermieter habe nicht mehr stattgefunden. Auch als die Jasars ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, auf das bekannte Konto des alten Vermieters zu überweisen, bleiben sie hart, zahlen weiter beim Amtsgericht ein – nach eigenen Aussagen auch auf Anraten ihres Anwalts.
Berufung: Auch das Landgericht deutet bereits jetzt an, das die Chancen schlecht stehen
Es folgt die Räumungsklage. Ihr wird in erster Instanz stattgegeben. Die Jasars nehmen sich mit Wolfgang Voßkamp einen neuen Anwalt und gehen in Berufung. „Familie Jasar befindet sich in einer sehr misslichen Lage. Eine große Familie droht bald auf der Straße zu stehen“, sagt Voßkamp. „Das Gericht hat entschieden, dass es nicht rechtens war, die Miete beim Amtsgericht zu hinterlegen. Es spricht leider vieles dafür, dass der Beschluss des Amtsgerichts in der nächsten Instanz bestätigt wird“, vermutet er. Das Landgericht, wo das Verfahren gerade anläuft, habe bereits angedeutet, dass es düster aussehe für die Familie.
Ferdi Jasar ist verzweifelt. „Wir wissen nicht, was wir machen sollen. Ich habe mittlerweile meinen Job verloren, lebe von Hartz IV, das Geld ist knapp.“ Auf die Schnelle eine neue Bleibe zu finden, hält er für fast ausgeschlossen. „Das ist in unserer Situation alles sehr schwer. Meine Frau, die Kinder und ich können aber sonst nirgends unterkommen.“