Duisburg. . Anwohner in Duisburg-Neumühl ärgern sich über abgemeldete, am Straßenrand abgestellte Schrottautos. Das sagt die Stadtverwaltung zum Vorfall.
Als ausgesprochen schwierig hat es die Stadtverwaltung jetzt in einem Bericht an die Bezirksvertretung Hamborn bezeichnet, Autos ohne Kennzeichen, die im Bereich Am Inzerfeld/Sofienstraße in Neumühl auf öffentlichen Straßen abgestellt sind, auf Kosten ihrer letzten Fahrzeughalter zu beseitigen. In der Oktober-Sitzung hatte die Bezirksvertretung auf Antrag der CDU hin um eine entsprechende Überprüfung gebeten.
Inhaber gab sich als Angestellter aus
Danach wurden vor Ort tatsächlich in der Nachbarschaft einer Autowerkstatt solche Fahrzeuge angetroffen. Der Inhaber der Werkstatt habe sich dem Bediensteten des Straßenverkehrsamtes gegenüber zunächst als sein eigener Mitarbeiter ausgegeben und für nicht zuständig erklärt. Auch nachdem diese Behauptung widerlegt worden war, habe der Mann wenig Einsicht gezeigt. Die Autos hätten allerdings keine akute Gefährdung dargestellt, so dass man sie nicht sofort hätte beseitigen dürfen.
Entweder, so die Verwaltung, müsste man der Werkstatt selbst nachweisen, die Fahrzeuge dort abgestellt zu haben. Das würde eine permanente Überwachung erfordern. Anderenfalls könnte der letzte Fahrzeughalter herangezogen werden. Er sei jedoch oftmals schwer zu ermitteln. Finde sich dieser nicht mehr, müsse das Fahrzeug zunächst mit einer auffälligen Markierung versehen werden, die seinen Besitzer davor warnt, dass sein Fahrzeug nach Ablauf einer Frist von einem Monat als Abfall eingestuft und abgeschleppt wird.
Autos tauchen woanders wieder auf
Sei der Halter bekannt, müsse er zunächst dazu innerhalb einer Frist aufgefordert werden, sein Fahrzeug zu beseitigen. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, könnte zwangsweise gegen ihn vorgegangen werden. Häufig komme es aber vor, dass die Autos dann von der Stelle verschwinden und woanders auftauchen würden, wo das Ganze wiederholt werden müsste.
Etwas leichter wäre die Handhabe, wenn die Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum im generellen Park- oder Halteverbot abgestellt wären. Die Bezirksvertreter nahmen das so zur Kenntnis.