Die unverdrossenen Anhänger des blauen Dunstes haben es immer noch leicht, einen Platz an der Theke zu finden. Ortstermin rund um Aschenbecher zwischen Neumühl und Walsum

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Nichtraucherschutz-Gesetze in zwei Bundesländern gestern gekippt, aber erstmal bleiben die aktuellen Regelungen in Kraft. Die Redaktion hat Gastwirte im Duisburger Norden gefragt, wie sie mit der gegenwärtigen Situation umgehen und das Nichtraucherschutzgesetz umsetzen.

Der König-Pavillon am Kometenplatz in Walsum hat mit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW kurzer Hand einen Raucherclub gegründet. "Wir mussten einen Raucherclub gründen", sagt die Gastwirtin Gudrun Jobst. Viele ihrer Gäste sind Raucher und einige von ihnen würden sicher nicht mehr in die Kneipe gehen, wenn sie beim Bier nicht mehr ihre Zigarette rauchen dürften. "Viele Gäste haben mir gesagt, dass sie nicht kommen würden, wenn sie nicht rauchen dürfen", so Gudrun Jobst. Der König-Pavillon ist eine typische Einraum-Kneipe, die nicht die Möglichkeit hat, einen separaten Raum für Raucher einzurichten. "Wir haben zwar einen Biergarten, in dem die Leute rauchen dürfen, aber es ist ja nicht das ganze Jahr gutes Wetter", erklärt die Gastwirtin ihre Situation.

Das Brauhaus Mattlerhof an der Wehofer Straße hat in allen Räumen das Rauchen verboten, nur noch im Biergarten kann weiter gequalmt werden. "Im Winter werden wir wohl einen Raucherraum einrichten müssen", gesteht die Restaurantleiterin Susanne Dettman. Im Sommer können die Gäste noch gemütlich draußen sitzen, aber wenn die Raucher im Winter vor die Türe geschickt werden, dann entscheiden sich viele dafür, gar nicht mehr zu kommen. "Alle abgeteilten Räume vermieten wir als Gesellschaftsräume, wenn wir sie zu Raucherräumen umfunktionieren, dann können wir sie nicht mehr vermieten", beklagt Susanne Dettman. Diese Lösung wäre sehr unwirtschaftlich für den Mattlerhof, aber auf die Raucher kann die Gaststätte auch nicht verzichten.

Das Haus Birken an der Gerlingstraße in Neumühl hat um den Thekenbereich eine Raucherzone eingerichtet. Die Nichtraucherbereiche befinden sich in den beiden großen Sälen der Gaststätte. "Wir sagen, zum Essen braucht man nicht rauchen. Wer seine Zigarette rauchen will, der kann auch an die Theke gehen", so die Gastwirtin Franziska Bruckmann. Die gesetzliche Situation, wie sie jetzt ist, schadet dem Geschäft nicht, aber wenn die Gesetze schärfer würden, dann befürchtet Franziska Bruckmann negative Folgen. "Wenn an der Theke auch nicht mehr geraucht werden dürfte, dann würden uns Gäste weg bleiben", meint die Gastwirtin.

Ob die verschiedenen Modelle, wie mit dem Nichtraucherschutz umgegangen wird, Zukunft haben, wird sich zeigen, wenn die Landesregierung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt hat.