Als Feinstaub werden die Partikel bezeichnet, die kleiner als zehn Mikrometer sind. Sie können ungehindert in die Atemorgane eindringen und mitunter schwere Krankheiten verursachen.

Tagesmittelwerte von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft dürfen laut einer EU-Richtlinie maximal 35 Mal pro Jahr überschritten werden. Der Jahresmittelwert pro Kubikmeter Luft ist auf 40 Mikrogramm beschränkt.