Röttgersbach. .

Sie hatten in dieser Zeitung beklagt, dass ihre berufliche Existenz ohne die Zusage für einen Ganztages-Betreuungsplatz für ihre Kinder gefährdet sei: 15 Elternpaare, allesamt berufstätig, die keine Zusage für einen offenen Ganztagesplatz an der Grundschule am Mattlerbusch bekommen haben (wir berichteten).

Nach der ersten Berichterstattung Ende Juni hatten die Sorgen der Eltern eine breite Diskussion ausgelöst. Zwei Kommunalpolitiker meldeten sich bei den Eltern und boten Hilfe an. Die Stadt Duisburg reagierte und präsentierte für die betroffenen Eltern in Zusammenarbeit mit dem Trägerverein Rapunze-Kinderhaus e.V. aus Kerpen eine neue Betreuungsgruppe „Schule von acht bis eins“.

Diese sollte für die betroffenen berufstätigen Eltern nicht nur bis 13 Uhr Abhilfe schaffen, schrieb eine Sprecherin der Stadt an die Redaktion: „Die Betreuungszeiten im Rahmen dieser Gruppe können nach Bedarf auch über 13 Uhr hinaus erweitert werden“, hieß es da.

Freude ist verflogen

Die Eltern, die sich an die Redaktion gewandt hatten, nahmen es erfreut zur Kenntnis: „Die Freude ist jetzt allerdings verflogen, weil mir der Trägerverein Rapunzel-Kinderhaus in Kerpen mitgeteilt hat, dass von einer Betreuung über 13 Uhr hinaus gar keine Rede sein könne“, sagt Mutter Michaela Benke-Geisthoff. Im Gespräch mit Verantwortlichen des Kerpener Vereins sei sie gefragt worden, woher denn diese Information käme: „Dann wurde klipp und klar gesagt: Um 13 Uhr sind die Kinder abzuholen.“ Von den beiden SPD-Kommunalpolitikern habe man bislang auch nichts mehr gehört. Weitere betroffene Eltern bestätigten der Redaktion, dass ihnen ebenfalls vom Verein mitgeteilt wurde, die Betreuung sei keinesfalls über 13 Uhr hinaus geplant.

Der Redaktion gegenüber will der Kerpener Verein, der damit wirbt, 4200 kostenpflichtige Plätze für Betreuung, Bildung und Erziehung in NRW bereit zu stellen, keinen Kommentar abgeben.

Mit großem Interesse verfolgt hat die bisherige Berichterstattung zum Thema der Moerser Rechtsanwalt Daniel Vogel, dessen Spezialgebiet unter anderem das Schul- und Bildungsrecht ist. Er stößt sich an der Aussage der Stadt, dass es keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Betreuung gebe.

„Die Kommunen behaupten dies gern lapidar“, sagt Vogel, „diese Behauptung ist aber so pauschal nicht richtig.“ Erstens gebe es einen Anspruch für die Aufnahme an einer OGS innerhalb der bestehenden Kapazität. Zudem müsse die Kommune in Bezug auf die Situation der Eltern sachgerechte Aufnahmekriterien aufstellen: „Beispielsweise müssen Kinder, deren Eltern beide berufstätig oder alleinerziehend sind, bevorzugt berücksichtigt werden.“