Duisburg. Wer sich in der Nachbarschaft von Grillo in Duisburg ansiedeln will, muss gewisse Regeln einhalten. Offene Bauweise des Outlet-Centers nicht möglich.
Die Störfallverordnung ist bei den Hambornern und Marxlohern wieder in die Diskussion geraten. Auslöser war die Nachricht, dass der Neubau der Helios-Klinik an der Abtei keine zu öffnenden Fenster erhält und ausschließlich über eine Klimaanlage mit Frischluft versorgt wird. Der Grund: Andernfalls wäre der Bau, der direkt ans Grillo-Werk angrenzt, nicht genehmigt worden.
Der heimische Betrieb, in dem mit gefährlichen Chemikalien umgegangen wird, fällt unter die Störfallverordnung. Sprich: In seinem Umfeld muss sichergestellt sein, dass bei Austreten von riskanten Stoffen niemand gefährdet oder gar verletzt wird. Einen Störfall gab es zuletzt im Jahr 2008 – Verletzte gab es damals nicht. Allerdings war die Sorge groß: 238 Feuerwehrleute, 50 Ordnungsamtsmitarbeiter, 30 vom Technischen Hilfswerk und 150 Mitglieder von DRK und Johannitern waren im Einsatz. Mehr als 100 Menschen mussten ihre Wohnungen verlassen.
Lösung des Problems war bald gefunden
Es gibt klare Regeln, wonach Baugenehmigungen erteilt werden. Der Abstand ist dabei von Bedeutung. Ausnahmen sind nur möglich, wenn technische Lösungen gefunden werden, die die Sicherheit der Menschen im Störfall gewährleisten. Im Fall des Krankenhausneubaus habe es deshalb frühzeitig Gespräche zwischen Helios und Grillo gegeben, sagt Grillo-Vorstand Christian Ohm. Eine Lösung des Problems war bald gefunden. Ohm lobt diese Art des Vorgehens.
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Die Stadt dagegen habe, als sie die neue Vierfach-Sporthalle an der Kampstraße plante, ohne Rücksprache mit Grillo den Baubeschluss gefasst. Obwohl auch dieses Gebäude in unmittelbarer Nachbarschaft zum Grillo-Werk entsteht und Platz für bis zu 800 Zuschauer bietet. Die Stadt habe das Risiko allein abgewogen und dann die Baugenehmigung erteilt.
Offene Bauweise "nicht genehmigungsfähig"
Das Immobilien-Management Duisburg sagte auf Nachfrage, dass die Halle nicht hermetisch abgeriegelt werden könne, nur eine Umluft-Anlage besitze, ohne spezielle Filterfunktion. Da sie 2010 genehmigt wurde, also zwei Jahre vor der Verschärfung der Gesetze, könne sie so in Betrieb gehen. Nach heutigem Recht müsste sie wie das Krankenhaus wegen der Nähe zu Grillo abgeschottet werden können.
Dasselbe gilt laut Grillo auch für das geplante Factory-Outlet-Center (FOC) in direkter Werks-Nachbarschaft. Eine „offene Bauweise“ mit Dorfcharakter, so Grillo-Prokurist Jörg Römermann, „ist nicht genehmigungsfähig“. Gegen ein geschlossenes, unter einem Dach wie beim Centro, so Christian Ohm, spräche aus seiner Sicht nichts.