Hamborn. Immer wieder stellen Mieter der Zinkhüttensiedlung in Duisburg-Hamborn Fragen an die Politik und die Verwaltung zum FOC-Procedere. Kaum Anworten.
In der Bezirksvertretung gibt es die Möglichkeit der Einwohneranfrage. Schriftlich eingereichte Anfragen von Bürgern werden zur Sitzung von der Stadtverwaltung beantwortet. Seit Monaten nutzen Anwohner der Zinkhüttensiedlung dieses Instrument. Sie erhalten aber nur sehr zögerlich Antworten.
Die Bürger sollen ihre Wohnungen für den Bau des großen Fabrikverkaufszentrums (FOC) verlassen. Das FOC soll an Stelle der Rhein-Ruhr-Halle und des alten Hallenbades entstehen. Dagegen wehren sie sich. Sie befürchten, dass aus dem Projekt nach etlichen Startschwierigkeiten am Ende doch nichts wird. Dafür aber wollen sie dann schon gar nicht umgezogen sein. Und sie wollen auch nicht, dass irgendwelche Kosten für ein am Ende gescheitertes Projekt am Steuerzahler hängen bleiben.
Konkrekt ist eine ihrer Befürchtungen, dass Immeo Wohnen Schadensersatzansprüche gegen die Stadt geltend machen kann. Es geht um die Umzugskosten für die bereits umgesiedelten Mieter, die Immeo-Wohnen entstanden sind. Immeo ist der Vermieter der Zinkhüttensiedlung. Auch er kann das Gelände nach dem Abriss der Siedlung an den Investor verkaufen. Dieser Investor ist die Firma Douvil GmbH.
Immer wieder Datenschutz
Eine andere Befürchtung ist die, dass der Investor das städtische Grundstück beleiht, noch ehe er es bezahlt hat und diese Mittel in andere Projekte investiert. Nach Bürger-Informationen hat der Rat der Stadt dem Investor 2011 genau diese Möglichkeit eingeräumt.
Schon im Januar hatte die Bürgerinitiative Zinkhüttenplatz (BI) gefragt, ob die Stadt Duisburg solche finanziellen Verpflichtungen eingegangen ist. Damals hatte die Stadt geantwortet, gegenüber Immeo gebe es solche Verpflichtungen nicht. Fragen zu Douvil könnten nicht beantwortet werden, weil das die Kreditwürdigkeit des Investors beeinträchtigen könnte.
Die BI wollte außerdem wissen, ob Douvil bis Ende 2014 die nötigen Gutachten vorgelegt habe. So sollte die Verträglichkeit des FOC-Projekts mit der benachbarten Firma Grillo auch bei Störfällen dort geprüft werden. Die Antwort lautete, Douvil sei Fristverlängerung gewährt worden.
Im Februar fragte die BI, ob solche finanziellen Verpflichtungen gegenüber Immeo, wenn nicht von der Stadt, so von städtischen Gesellschaften eingegangen wurden. Darauf antwortete die Verwaltung im März, auch das sei nicht der Fall. Sie sehe keine möglichen Ansprüche auf Schadenersatz. Weitere Fragen wurden aus Gründen das Datenschutzes nicht beantwortet.
Eine Anwohnerin hatte zusätzlich gefragt, wie es sein könne, dass Douvil einseitig Vorrang vor den Interessen der Anwohner eingeräumt werde. Die Verwaltung antwortete darauf, dass bei der Aufstellung des Bebauungsplans für das FOC alle Belange berücksichtigt würden, auch die Auswirkungen des FOC auf Lärm und Verkehr.