Duisburg. . Beim Spaziergang durch den Revierpark Mattlerbusch in Duisburg fühlen sich Spaziergänger und Jogger schon mal wie Freiwild. Ein Erfahrungsbericht.

Abendspaziergang im Duisburger Revierpark Mattlerbusch: Es vergehen kaum fünf Minuten, da springt der erste freilaufende Hund neugierig am Hosenbein hoch, hinterlässt mit seinen Pfötchen eine erkleckliche Schmutzspur am Stoff des Beinkleides.

Der Pinscher wird vom Frauchen zurückgerufen, die sich nett für den ungewollten Besuch entschuldigt – was die frisch gewaschene Hose freilich auch nicht wieder sauber macht. Auch nicht die Schuhe, unter denen nach dem Abendspaziergang Hundekot klebt.

Hier und da huschen Jogger vorbei, fast alle mit künstlichen Lichtquellen ausstaffiert. Aus dem Wald des „alten“ Mattlerbusches dringt lautes Bellen in die Abenddämmerung.

Das Tier ist im Park im Jagdmodus

Dort – im Gegensatz zum Revierpark-Gelände – dürfen Hunde von der Leine gelassen werden. Nahe der Salinen wird das Bellen eines großen Hundes plötzlich lauter. Der Hund rennt offensichtlich, das Bellen wird lauter und es kommt schnell näher.

Einmal kurz umgeschaut, und es ist klar, woher das Bellen kommt: Schemenhaft erkennbar rennt im Dunkel ein großer Hund bellend den Weg zwischen Mattlerhof und Salinen hinab, auf den Autor dieser Zeilen zu. Der ist mit seinem Hundelatein am Ende: „Aus“, „Sitz“ und „Platz“ bringen nichts.

Das Tier ist im Jagdmodus. Nichts wie weg. Rund 30 Meter weiter stehen Tischtennisplatten, daneben ein Baum. Sprung auf die Tischtennisplatte und Satz in die Baumkrone, die sich ächzend zur Seite neigt. Jetzt macht es „ratsch“, der Cordstoff der Hose hat gegen die Baumrinde den Kürzeren gezogen. Der Hund springt unten laut bellend auf und ab.

Ein kapitaler Riesenschnauzer, wie sich unterm Laternenlicht später herausstellt. Plötzlich meldet sich das Frauchen. Das Tier zottelt knurrend davon. Auf die sachlich gehaltene Aufforderung, das Tier an die Leine zu nehmen, stehen zu bleiben und ihre Personalien zu nennen, reagiert die Frau nicht. Sie wird von einer weiteren Person mit einem großen Hund begleitet. Drohungen: „Hau bloß ab du, sonst lassen wir die Hunde wirklich los!“

Jogger hat beim Laufen immer Pfefferspray dabei

Ein Jogger, der die Situation beobachtet hat, lacht bitter: „Was meinen sie, wie oft ich hier schon durch die Gegend gehetzt wurde. Ich habe beim Laufen jetzt immer Pfefferspray dabei.“

Die meisten Hundehalter, die an diesem Abend unterwegs waren, führten ihre Tiere an der Leine. Das weiß auch Revierpark-Sprecherin Sandra Blat y Bränder: „Natürlich verhalten sich viele Hundehalter korrekt und diejenigen, die das nicht tun, weisen wir auf die Konsequenzen hin.“

Dies gelte für alle Beschäftigte des Parks, auch für das Gärtner-Team: „Aber richtiggehend kontrollieren können wir natürlich nicht. Da fehlt es uns an Man-Power. Und abends ist seitens der Beschäftigten ohnehin niemand im Park.“ Sie könne nur darum bitten und hoffen, dass Hundehalter sich an Regeln halten.

„Leider gibt es immer wieder uneinsichtige Zeitgenossen, die sich nicht an die Regeln halten, ihre Hunde unangeleint laufen lassen und den Kot ihrer Vierbeiner einfach auf Straßen, Wegen und leider auch Kinderspielplätzen liegen lassen“, schreibt das Pressereferat der Stadt auf Nachfrage.

Wenn Ordnungsamt unterwegs ist, halten sich die meisten dran - sonst nicht

„Selbstverständlich achten die Außendienstmitarbeiter des Bürger- und Ordnungsamtes bei ihren Kontrollen auch darauf, dass Hundekot ordnungsgemäß beseitigt wird. Allerdings halten sich die Menschen meist an die Regeln, wenn unsere Mitarbeiter vor Ort sind“, steht im amtlichen Auskunftsschreiben.

Wird jemand erwischt, der den Stuhlgang seines Hundes auf einer öffentlichen Fläche zurück lässt, ist ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro fällig. Vor diesem Hintergrund, führt das Pressereferat der Stadt weiter aus, sei es wichtig, daran zu erinnern, dass die Hundesteuer mitnichten ein Reinigungsentgelt sei.

Bei Verstößen gegen die Maulkorb- und Leinenpflicht werden in der Regel Verwarn- oder Bußgelder verhängt. Bei mehrmaligen Verstößen erhöht sich die Höhe des Bußgeldes. Sollte sich ein Hundehalter dauerhaft nicht an die Pflichten halten, so können per Ordnungsverfügung Zwangsgelder und im begründeten Einzelfall auch die Wegnahme des Hundes angeordnet werden.

Bußgeldrahmen zwischen 50 und 500 Euro

Telefonisch erfolgten regelmäßig Beschwerden über nicht angeleinte Hunde an das Ordnungsamt. Bei gezielten Beschwerden gegen einen bestimmten Hundehalter werden die Bürger aufgefordert, diese Vorfälle schriftlich, unter Angabe von Zeugen, zu melden, damit Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Bei allgemein gehaltenen Beschwerden erhält der Sonderaußendienst einen Auftrag zur Kontrolle der gemeldeten Gebiete.

Das Verwarngeld beträgt 45 Euro. Der Bußgeldrahmen liegt in der Regel zwischen 50 und 500 Euro, plus einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 23,50 Euro. Es sind aber auch höhere Bußgelder möglich.