Obermarxloh. . Streit in der Duisburg-Obermarxloher Kleingartenanlage Alte Buche geht weiter. Noch kein Gerichtstermin wegen der Räumungsklage.
Per fristloser Kündigung versuchte der Vorstand der Kleingartenanlage Alte Buche das Mitglied Ralf Letzner (53) im August vergangenen Jahres los zu werden. Erfolglos. Und auch die im November 2014 über einen Bonner Juristen, einen Vereinsrechtler, angestrengte Räumungsklage kommt nicht voran. Und was macht Letzner? Der bereitet seinen Garten in diesen Tagen auf die kommende Obst- und Gemüsesaison vor.
Während er den Wein zurückschneidet, erfreut er sich am Blütenteppich auf seiner Scholle. Schneeglöckchen und Krokusse recken ihre weißen, violetten und gelben Köpfe in die Höhe.
Vom Tisch ist die Räumungsklage indes noch nicht. Der für diese Sache zuständige Hamborner Richter hatte dem Kläger, also dem Kleingartenverein beziehungsweise dessen Rechtsanwalt, mit Beschluss vom 23. Januar dieses Jahres aufgetragen, binnen drei Wochen nach Zugang des Schreibens, „den Lebenssachverhalt hinsichtlich der Kündigung“ vorzutragen. Das fehle in der Klage, die „insoweit nicht schlüssig“ sei.
Frist zur Stellungnahme abgelaufen
Ferner führt der Richter in seinem Schreiben an den Kleingartenvorstand, das der Redaktion vorliegt, aus: Es sei nicht hinreichend substanziiert (also hieb- und stichfest) dargelegt worden, warum Letzner die Weiternutzung des Gartens verwehrt werden solle. In der Klage „wird nicht dargestellt, wer, was, wann und wo gegenüber dem Beklagten zum Ausdruck gebracht hat“. Ferner fehle der Hinweis, „wann, wo und unter Mitwirkung welcher Personen ein Beschluss gefasst worden ist“ (Anm. d. Red: gemeint ist die Kündigung des Gartenpachtvertrages).
Die Frist zur Stellungnahme ist längst abgelaufen. Wann, beziehungsweise ob die Räumungsklage überhaupt verhandelt wird, ist offen. Der zuständige Richter am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion: Er habe die Akte momentan nicht auf dem Tisch, ein Verhandlungstermin sei bislang nicht bestimmt. Ob eine Stellungnahme abgegeben worden ist, war nicht zu erfahren.
Unterschiedliche Auffassungen
Letzner und sein Anwalt Jochen Lehnhoff bleiben gelassen. Der Duisburger Jurist hatte seinem Mandanten schon vor geraumer Zeit mitgeteilt, dass er mit „einer weiteren Klageabweisung“ rechne.
Der Kleingartenvorstand hatte bereits 2012 versucht, Ralf Letzner loszuwerden, scheiterte damals aber vor Gericht – wir berichteten.
Der Streit zwischen den Parteien dauert nun schon etliche Jahre. Immer wieder dreht es sich um unterschiedliche Auffassungen, wie ein Garten auszusehen hat, wie man ihn nutzt – und ob man sich als Mitglied an Vereinsfesten und sonstigen Aktivitäten beteiligen muss.
Letzner, eher ein Einzelgänger, nutzt die gepachtete Fläche möglichst ökologisch, wie einen Bauerngarten, in dem sich auch Bienen wohlfühlen dürfen. Der Gartenvorstand ist damit nicht einverstanden, legt mehr Wert auf gepflegte und übersichtliche Grünanlagen.