Duisburg.. Seit Wochen klagen Anwohner in Duisburg-Marxloh über Prostitution in ihrem Wohnhaus. Die Stadt schaute sich vor Ort um und ordnete die sofortige Einstellung der Dienste an. Notfalls werde ein Zwangsgeld in fünfstelliger Höhe verhängt. Nachbarn berichten, dass das Treiben dennoch weitergehe.
Sexdienste, wie sie in einem Wohnhaus an der Marxloher Dahlstraße angeboten worden sein sollen (wir berichteten) sind nach Meinung der Duisburger Ordnungsbehörden nicht erlaubt. Deshalb ordneten die Behörden mit sofortiger Wirkung an, dass sie zu unterbleiben hätten.
Die Aufforderung sei mündlich und schriftlich erfolgt und sowohl der Bewohnerin der Wohnung (die ihre Dienste angeboten haben soll) als auch dem Eigentümer der Immobilie mitgeteilt worden. Im Fall eines Verstoßes gegen die Anordnung drohe ein Ordnungsgeld „in fünfstelliger Höhe“, so ein Sprecher der Stadt Duisburg im Gespräch mit unserer Redaktion.
"Erotik-Dienstleistungsunternehmen"
Anwohner, die sich schon vor rund zwei Wochen über die „unhaltbaren Zustände“ in ihrem Haus beklagt hatten, berichteten allerdings am Freitag auf Nachfrage unserer Zeitung, dass das Treiben in der Wohnung munter weiter gehe. Es würden immer noch Freier gesichtet. Deshalb führen Anwohner jetzt Protokoll. Ihre Berichte wollen sie den Behörden zur Verfügung stellen.
Immerhin: Das Klingelschild, auf dem der Hinweis auf ein „E. Dienstleistungsunternehmen“, („E“ stand laut Handelregisterauszug für Erotik) zu finden war, ist inzwischen ausgewechselt.
Obwohl sich der „Erotik-Betrieb“ nicht im Sperrbezirk befindet, wurde die Stadt Duisburg aktiv, weil das Gewerbe in einer Mietwohnung ausgeübt werde. Das aber ist nicht erlaubt.