Duisburg.

Trotz des Urteils des Landgerichts Bochum wird die Polizei in Duisburg auch weiterhin das Tragen verbotener Rocker-Symbole ahnden, wie ein Polizeisprecher auf Nachfrage mitteilte.

Allerdings habe es bisher in Duisburg keinen einzigen Fall gegeben, bei dem man hätte einschreiten müssen. Geklärt wird die Rechtsgültigkeit des Verbots wohl vor dem Bundesgerichtshof. Das Landgericht Bochum hatte das öffentliche Zeigen von Rockersymbolen nicht grundsätzlich für strafbar erklärt, der Ortszusatz reiche zur Abgrenzung von verbotenen Chaptern aus.