Das Zwischenverfahren in Sachen Loveparade verzögert sich. Wie das Landgericht Duisburg gestern mitteilte, sei mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.

Maßgeblich seien zwei Gründe: Nachdem Verteidiger Kritik an dem während des Ermittlungsverfahrens eingeholten Gutachten geäußert und die Unbefangenheit des britischen Sachverständigen Professor Still angezweifelt hatten, reagiert nun die Staatsanwaltschaft: Sie kündigte an, dazu weitere Informationen einholen zu wollen und dem Gericht vorzulegen. Insbesondere soll eine Stellungnahme des Sachverständigen angefordert werden.

Zudem sind nun 90 DVDs und einige CD-ROMS aufgetaucht, die offenbar bislang bei der Staatsanwaltschaft liegen geblieben sind. Sie sollen nun durch die Polizei übersandt werden. Die Anklagebehörde betone in diesem Zusammenhang aber, dass die Auswertung des auf den Datenträgern gespeicherten Bildmaterials bereits Gegenstand der Akten sei. Versehentlich seien nur die Originaldaten dem Gericht bislang nicht zugeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft will das Material nun in geordneter Form allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung stellen.

Einige Verteidiger hatten auf die Ankündigung der Staatsanwaltschaft beantragt, die gestern abgelaufene Stellungnahmefrist im sogenannten Zwischenverfahren, mit dem das Gericht über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss, zu verlängern. Der Vorsitzende der 5. Großen Strafkammer teilte daraufhin mit, dass zunächst der Eingang des von der Staatsanwaltschaft angekündigten Materials abgewartet werden müsse. Die Verteidiger erhielten dann eine angemessene Frist. Auch die Richter müssen das angekündigte Material vor einer Entscheidung zunächst sichten.