Der Rechtsstreit um die Betriebsratswahl bei Thyssen-Krupp Steel im Duisburger Norden geht in die zweite Instanz. Mitarbeiter hatten ein Anfechtungsverfahren gegen den gewählten Betriebsrat und das Unternehmen gerichtet. Das Arbeitsgericht Duisburg hatte in erster Instanz – wie berichtet – die Betriebsratswahl 2014 für unwirksam erklärt.
„Gegen diese Entscheidung haben das Unternehmen sowie der gewählte Betriebsrat Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegt“, erklärte jetzt Thyssen-Krupp. Auch von Seiten des Betriebsrates war zuvor schon zu vernehmen gewesen, dass man vor Gericht in eine neue Runde gehen wolle.
Zu der Wahl für das Werk Hamborn/ Beeckerwerth hatten sich fünf unterschiedliche Listen den insgesamt nahezu 13 000 Wahlberechtigten zur Wahl für die 39 Betriebsratsmandate gestellt.
Im Anschluss an die Wahl ist eine Anfechtung durch Vertreter einer der Listen erfolgt. Die Anfechtenden fühlten sich durch Kandidaten anderer Listen und durch betriebliche Vorgesetzte in einem Werksteil diskriminiert, so das Unternehmen. Dabei sei es um eine Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk „mit ausländer-/frauenfeindlicher Tendenz“ gegangen.
Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung bleiben Maßnahmen des Betriebsrates dauerhaft wirksam. Sollte die Anfechtung am Ende rechtskräftig erfolgreich sein, käme es zu Neuwahlen.