Die Deutsche Kinderhilfe und der Bundestagsabgeordnete Hans Pflug fordern rechtliche Grundlage für "Riskid"
Für Unverständnis sorgt bei vielen die Nachricht, dass dem Projekt von Kinderärzten "Riskid" aus datenschutzrechtlichen Gründen das Aus droht. Der Duisburger Kinderarzt Dr. Ralf Kownatzki aus Hamborn hat gemeinsam mit anderen Kinderärzten ein Netzwerk installiert, um das "Ärzte-Hopping" von Eltern, die ihre Kinder misshandeln, zu registrieren. Jetzt stellt sich auch die Deutsche Kinderhilfe auf die Seite der Kinderärzte und fordert die Bundesjustizministerin auf, eine Gesetzesänderung herbeizuführen. "Den Kinderärzten in Duisburg raten wir dringend, das Projekt weiterzuführen. Unser Rechtssystem kennt neben der "Nothilfe" den so genannten "übergesetzlichen Notstand", der dann zum Tragen kommt, wenn zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für Leib und Leben gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen werden muss", erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Kinderhilfe, Rechtsanwalt Georg Ehrmann in Berlin. "Riskid funktioniert und hat bereits ganz konkret Leben gerettet." Während andere diskutierten, hätten Duisburger Ärzte gehandelt. "Wenn nun standesrechtliche und datenschutzrechtliche Probleme für dieses wichtige Projekt das ,Aus' bedeuten, dann ist der Gesetzgeber aufgefordert, hier unverzüglich zu reagieren."
"Riskid" wurde gemeinsam mit Kriminalhauptkommissar Heinz Sprenger von der Duisburger Polizei initiiert. Damit können sich Kinderärzte untereinander jederzeit über Verdachtsfälle informieren. Die Polizei hat jedoch keinen Zugriff. Rund 181 Fälle sind verzeichnet. Nach Angaben von SPD-MdB Hans Pflug will Justizministerin Zypries für "Riskid" die rechtliche Grundlage schaffen. Kommentar