Getrennt klauen, gemeinsam auf der Anklagebank sitzen. So könnte das Motto eines Berufungsprozesses lauten, der gestern vor dem Landgericht begann. Getrennt voneinander sollen eine 52-jährige Marxloherin und ein 39-jähriger Wanheimerorter am 17. August 2013 in einem Supermarkt in Ruhrort Waren gestohlen haben. Und beide wurden erwischt.
Die Beute, die die Angeklagten - die ohne Absprache unterwegs gewessen sein sollen - in ihre Rucksäcke gestopft haben sollen, war nicht unbeträchtlich: Insgesamt sollen Lebensmittel, insbesondere in flüssiger Form, im Wert von 264 Euro aus den Regalen in die Taschen der Angeklagten verschwunden sein. Der 39-Jährige löste bei seinem Gang durch die Kasse Alarm aus und ließ sich widerstandslos ins Büro der Ladendetektive abführen.
Anders die 52-Jährige: Sie soll sich gegen die Festnahme durch einen Ladendetektiv gewehrt haben. Eine eingreifende Zeugin soll sie mit einer Flüssigkeit übergossen und ihr vor das Schienbein getreten haben. Obendrein soll sie hinzukommende Polizisten als „Bullenschweine“ beschimpft haben.
Das Amtsgericht ging davon aus, dass die Diebin sich gewehrt habe, um im Besitz des gestohlenen Gutes zu bleiben. Deshalb war die 52-Jährige wegen räuberischen Diebstahls zu einer einjährigen Strafe verurteilt worden. Ihr Bekannter kam mit sechs Monaten wegen eines gewöhnlichen Diebstahls davon. Bei beiden war die Strafe, trotz erheblicher Vorstrafen, zur Bewährung ausgesetzt worden.
Genau dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Und auch die Verteidiger fochten das Urteil an. Die 52-Jährige will in zweiter Instanz vor allem beweisen, dass sie es ihr nicht um die Beute ging, sondern sie sich nur wehrte, um nicht hinter Gittern zu landen.
Im Mittelpunkt des Berufungsverfahrens steht die Frage nach der Sozialprognose. Ein gewichtiges Wort sollten in diesem Zusammenhang die Bewährungshelferinnen der Angeklagten mitreden. Doch sie erschienen nicht zum Prozess. Allerdings war sich der Vorsitzende auch nicht mehr sicher, ob sie nun vorgeladen oder ihnen lediglich eine unverbindliche Terminmittelung übersandt worden war.
Im nächsten Jahr soll nun erneut verhandelt werden.