Duisburg.

Wer viel trinkt hat meist auch bald ein dringendes menschliches Bedürfnis. Dumm, wenn dann gerade keine Toilette in der Nähe ist, zum Beispiel in einer Straßenbahn.

Ein 28-jähriger Rheinhauser hatte damit am 20. Oktober 2013 kein Problem: Kurzerhand urinierte er in eine Bahn der Linie U79. Das allein hätte ihm möglicherweise keinen Platz vor dem Amtsgericht eingebracht. Wohl aber das folgende Geschehen, das der 28-Jährige bestreitet.

„Mein Mandant war alkoholisiert“

Die Anklage wirft dem schon reichlich vorbestraften Mann Beförderungserschleichung, Sachbeschädigung, versuchte gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vor. Den Umstand, dass er bei seiner Aktion nicht einmal einen Fahrschein hatte und die Reinigung eines Sitzes nötig wurde, ließ der Angeklagte durch seinen Verteidiger gestehen. „Mein Mandant war reichlich alkoholisiert. Die Reinigung hat er bezahlt.“

Dass er, als ihn nach der Blasenentleerung Sicherheitskräfte am Hauptbahnhof erwarteten, einen Zeugen mit einer Bierflasche zu schlagen versucht haben soll, bestreitet der Angeklagte. Ebenso, dass er einen der Männer mit den Worten „Du Schäbigen“ bedacht haben soll.

Ein 23-jähriger Zeuge berichtete, er sei gegen Mitternacht mit dem ihm bis dahin unbekannten Angeklagten allein in der Bahn zwischen Duissern und Hauptbahnhof unterwegs gewesen. „Auf einmal machte der seine Hose auf und hat einmal rundrum gestrahlt.“ Was dem Zeugen nicht gefiel. Er verständigte den Fahrer, der die Securiy.

Als der Angeklagte die „Schwarzen Sheriffs“ am Hauptbahnhof erblickte, habe er die Flucht zu ergreifen versucht. Vor, während oder nach einem anschließenden Handgemenge, so ganz war das der Schilderung des Zeugen nicht zu entnehmen, soll der Angeklagte dann auch noch versucht haben, mit einer Bierflasche zu schlagen. „Er hat mich angegriffen“, betonte der 23-Jährige immer wieder. Doch für die Details verwies er auf andere Zeugen: „Fragen sie die Security und die Polizei. Die haben das in ihrem Bericht doch auch vermerkt.“

Schade bloß, dass die über die DVG geladenen Zeugen der Verhandlung unentschuldigt fern blieben. Dafür gibt es nun erstens eine Ordnungsstrafe und zweitens eine Fortesetzung des Verfahrens am 2. Oktober.