Essen. 13.463 - So viele Personen sind im Sommer 2014 in der so genannten “Datei Gewalttäter Sport“ registriert. Auch 20 Jahre nach der Einführung dieser Verbunddatei der Polizei gibt es erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit. Betroffene werden von den Behörden nicht über einen Eintrag informiert.
Wer von der Polizei in der „Datei Gewalttäter Sport“ geführt wird, muss ein Hooligan sein. Dieser Eindruck entsteht schon wegen des Namens dieser schwarzen Liste, die immer länger wird. Im Sommer 2014 waren nach Angaben des nordrheinwestfälischen Innenministeriums bundesweit die Daten von 13.463 Menschen gespeichert – davon allein 5.513 aus NRW.
Eingetragen werden Personen, gegen die im Zusammenhang mit Sportereignissen – vornehmlich Fußballspielen – ermittelt wird. Und Personen, von denen die Polizei ausgeht, dass sie sich zukünftig an Straftaten beteiligen werden. Ein Anfangsverdacht reicht für die Aufnahme in die Datei. Das Brisante: Betroffene werden nicht darüber informiert, dass sie in einer polizeilichen Akte als „Gewalttäter“ geführt werden.
„Der Speicherung der Daten durch die Polizei liegt immer eine Maßnahme zugrunde, die offen erfolgt ist“, sagt Wolfgang Beus, Polizeipressesprecher im NRW-Innenministerium. „Eine Ingewahrsamnahme beispielsweise, die Grundlage einer Speicherung in der Datei Gewalttäter Sport sein kann, ist für die betroffene Person klar erkennbar." Daher sei es nicht notwendig, die Gelisteten zu informieren. Außerdem habe jeder nach dem Datenschutzgesetz das Recht, bei der Polizei Auskunft über seine gespeicherten Daten, den Zweck und die Rechtsgrundlage zu erhalten. Dazu reiche es, einen formlosen Antrag zu stellen. Das System sei transparent.
"Vielleicht sind Sie schon in der Datei"
Das sehen Fananwälte und Fanorganisationen anders. Ihre Kritik: Die Polizei stempelt, ohne Unterschiede zu machen, jeden Betroffenen als Gewalttäter ab und die Leute wissen es nicht einmal. Dabei kann ein Eintrag in der Datei durchaus ernste Konsequenzen haben.
„Ein Mandant von mir ist FC Köln-Fan. Als der mit seinem Chef auf Geschäftsreise war, musste er sich im Beisein seines Vorgesetzten am Flughafen bei der Passkontrolle peinliche Fragen gefallen lassen“, berichtet der Kölner Rechtsanwalt Tobias Westkamp. Was er am Zielort wolle, habe man ihn gefragt und ihm unterstellt, dass er „schon ganz genau weiß“, warum er befragt werde. „Er war in der Datei gelistet, hatte bis dahin aber überhaupt keine Ahnung“. Es könne schon reichen, auf dem Weg zum Spiel zufällig „im falschen Zugabteil“ gesessen zu haben, so Westkamp: „Wenn die Polizei die Personalien von allen Fahrgästen aufnimmt, weil ein paar randalieren, sind Sie vielleicht schon in der Datei.“
Ernste Konsequenzen
Was für Folgen kann das haben? „Bei jeder einfachen Verkehrskontrolle können Betroffene nach einem Datenabgleich sofort in ein schlechtes Licht geraten“, sagt Westkamp. Es kann im Extremfall vor Fußballspielen auch sogenannte Gefährderansprachen geben: „Da kommt dann vielleicht ein Beamter zu Ihnen an den Arbeitsplatz und fordert Sie auf, sich zu benehmen.“ Generell habe er ein Problem mit polizeilichen Verbund-Dateien, sagt der Jurist. „Am Ende entscheidet eine reine Einschätzung der Polizei, wer in so eine Liste aufgenommen wird, und wer nicht.“ Die Vorgaben seien einfach zu ungenau, die Hürden zu gering. Die Datei Gewalttäter Sport sei da ein besonders krasses Beispiel: „Es gibt ja sicherlich nicht 13.000 Gewalttäter, die jedes Wochenende durch Deutschland reisen.“
Beus sieht das anders: „Es werden nicht wahllos die Personalien von Fußballfans in die Datei Gewalttäter Sport aufgenommen, nur weil sie beispielsweise im gleichen Zugabteil mit Störern waren. Dann wären sicherlich bundesweit weit mehr als 13.000 Menschen in der Datei gelistet.“ Beus rät friedlichen Fans, sich klar von Randalierern zu distanzieren, um solche Situationen zu vermeiden. Er räumt aber auch ein, dass es gerade bei Auswärtsfahrten, wenn Hunderte oder Tausende Gästefans zusammen anreisen und von der Polizei zum Stadion geführt werden, nicht einfach ist, „Distanz“ zu gewährleisten.
Problematisch findet der Bochumer Kriminologe Thomas Feltes schon den Namen der Datei „Gewalttäter Sport“: „Das ist irreführend und falsch.“ Eigentlich sollen in der Datei Personen erfasst werden, die bei Fußballspielen durch Gewalt- oder Straftaten auffällig geworden sind - oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie auffällig werden könnten. Tatsächlich aber reichen schon kleinere Vergehen wie etwa Beleidigung oder Diebstahl für einen Eintrag in die Datei.
Unrealistisches Bild der Gefährdungslage
Durch die Zahlen entstehe ein unrealistisches Bild von der tatsächlichen Gefährdungslage. Aktuell sind 4.387 Menschen gelistet, die eine Körperverletzung begangen haben sollen. „Dazu muss man bedenken: Wenn jemand einen anderen anspuckt, kann auch das als Körperverletzung gelten. Insofern ist der Begriff Gewalttäter schon arg verzerrend“, so Feltes. Ähnlich sieht es auch der Landtagsabgeordnete der Piratenfraktion, Frank Hermann: „Teilweise reichen einfache Personalienfeststellungen, um in der Datei gespeichert zu werden. Mit dieser Praxis muss Schluss sein. Die Behörde darf nicht einfach vorverurteilen und Fans als Gewalttäter brandmarken, obwohl diese absolut nichts getan haben“, forderte der Politiker bereits im Jahr 2013. Geschehen ist seither nichts.
Für viel Kritik an der Datei Gewalttäter Sport sorgt außerdem die Praxis der Polizei, Daten unabhängig von einer gerichtlichen Verurteilung weiterzuführen. Dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird oder ein Freispruch erfolgt, bedeutet nicht, dass die Polizei den Eintrag in der Gewalttäterliste löscht. Die Behörden entscheiden selbst, ob ihnen der „Aufwand“ für eine Löschung zuzumuten ist. Eine automatische Löschung erfolgt bei Erwachsenen erst nach fünf Jahren.
Meldeauflagen und Stadionverbote
Den Betroffenen drohen Meldeauflagen, Platzverbote und Stadionverbote. Denn die Polizei spricht den Vereinen gegenüber „Empfehlungen“ aus, wen sie lieber nicht mehr in ihr Stadion lassen sollten. „Das ist für einen Rechtsstaat schon bedenklich“, findet der Gladbecker Anwalt Thomas Wings. Vor einigen Monaten hatte der für einen Mandanten die Löschung seiner Daten aus der Verbunddatei erwirkt. Im Rahmen des Schalke-BVB-Derbys 2012 hatten Beamte seine Personalien aufgenommen, ein Verfahren gegen ihn wegen Landfriedensbruchs wurde später eingestellt.
„Die Beamten haben damals die Daten von knapp 100 Personen einfach an den BVB weitergegeben, der daraufhin mehrjährige Stadionverbote verhängt hat. Und das nur aufgrund eines Verdachts“, so Wings. In der Tat darf die Polizei sensible Daten weitergeben – zur Gefahrenabwehr. „Das ist ja auch vernünftig“, findet Wings. „Aber das ganze ist doch eine Gummivorschrift. Ich wage zu bezweifeln, dass die Beamten jeden einzelnen Fall auf Verhältnismäßigkeit geprüft haben.“
Es darf nicht sein, dass Personen ohne ihr Wissen durch eine einfache Personalienaufnahme unwiderruflich für fünf Jahre als Gewalttäter in einer Datei geführt werden, vor allem in Anbetracht dessen, dass sogar Maßnahmen aus dieser Eintragung resultieren können. Diese Maßnahmen können im schlimmsten Falle sogar massive Grundrechtseingriffe, wie die Einschränkung der Bewegungsgfreiheit in Form von Stadt- und Aufenthaltsverboten ohne eine rechtskräftige Verurteilung, zur Folge haben“, kritisiert die Organisation Fanhilfe Hannover.
Fehlende Rechtsgrundlage
Auch dem Landesamt für Datenschutz war die schwarze Liste jahrelang ein Dorn im Auge. Denn seit ihrer Einführung 1994 fehlte der Datei „Gewalttäter Sport“ die Rechtsgrundlage. „Es gab 16 Jahre lang keine entsprechende Verordnung für die Datei“, so Sprecher Nils Schröder. 2010 stand sie deshalb auf der Kippe: Drei Verwaltungsgerichte hatten sie für rechtswidrig erachtet. Erst das Bundesverwaltungsgericht stellte im Juni des selben Jahres die Rechtmäßigkeit fest – nachdem das Innenministerium wenige Tage vor dem Urteil eine Verordnung erlassen und vom Bundesrat hatte abnicken lassen. „Solche Schnellschüsse sind zwar rechtens, aber nicht üblich“, formuliert es Schröder. Womöglich habe das Ministerium „Angst vor der Blamage“ gehabt, jahrelang eine rechtswidrige Datei ignoriert zu haben, mutmaßt er.
Indes: Gelöscht wurden die Daten, die vor 2010 eingetragen worden waren, nicht – ungeachtet dessen, dass die Datei zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig war.