Ob die Ehe eines mittelalten Paares aus der gehobenen Mittelklasse jemals glücklich war, muss das Landgericht am König-Heinrich-Platz nicht klären. Fest steht allerdings, dass die Lebensgemeinschaft mit einem echten Rosenkrieg endete. Genauer gesagt war es ein mehr als drei Meter hoher Feigenstrauch, an dem sich im Juni 2011 eine gewaltätige Auseinandersetzung entzündete. Der Mann fordert nun Schmerzensgeld und Verdienstausfall von seiner Ex-Gattin.
Die wilden Triebe
Er habe schon seit Jahren auf 45 Quadratmeter im Souterrain gewohnt, berichtete der Kläger. Den Rest des Hauses nutzte die Frau mit ihrem neuen Lebensgefährten. Wenige Wochen, bevor er das 1800 Meter große Grundstück engdültig räumen wollte, um es seiner Frau zu überlassen, habe er noch im Garten für Ordnung sorgen wollen. Dabei habe er auch wilde Triebe am Feigenbaum beschneiden wollen, als seine Ehefrau wie eine Furie auf ihn losgegangen sei.
„Er war mit einer Axt im Garten unterwegs“, so die Beklagte. Ihre Aufforderung, mit der Holzaktion aufzuhören, habe der damalige Noch-Ehemann ignoriert, sei auch auf den Feigenbaum los. „Der lag mir besonders am Herzen. So ein schönes Stück ist selten.“ Sie habe sich vor den Baum gestellt, den Pflanzen-Vandalen abzudrängen versucht. „Doch er machte einfach weiter.“ Da habe sie ihm eins mit einem Spanngurt für einen Fahrradkorb übergezogen.
Der Ex-Gatte - zwei Köpfe größer und deutlich breiter als die Beklagte - schilderte das deutlich dramatischer: „Erst hat sie mich in den Bauch geboxt, dann mit dem Gurt geschlagen.“ Und während ihn die Frau immer wieder mit aller Kraft vor das Bein getreten habe, habe er krampfhaft versucht, die Rosenschere, mit der er gearbeitet hatte, außer Reichweite zu bringen. „Ich wusste ja, wozu sie imstande ist und hatte Angst, dass noch mehr passiert.“
Die neue Lebensgefährtin des Klägers hielt sich zufällig gerade in der Nähe mit einer schussbereiten Kamera auf. Die Fotos lassen allerdings Raum zu Interpretationen in viele Richtungen.
Der wohl nicht zuletzt auch in seinem Stolz verletzte Ehemann fordert nun 1000 Euro Schmerzensgeld und 2800 Euro Verdienstausfall. Letzteres, so signalisierte die Kammer, wird er wohl kaum bekommen. Über das andere soll am 16. Oktober eine Entscheidung verkündet werden.