Duisburg. Eine 36-Jährige soll einen Fahrkartenkontrolleur in Duisburg als “Scheiß-Nigger“ beleidigt haben. Die Angeklagte legte Berufung ein, überführte sich aber durch eine eigene Aussage aus dem Protokoll der vorhergegangen Verhandlung selbst. Nun muss sie eine Geldstrafe zahlen.

Wenn man schon ohne Fahrkarte erwischt wird, sollte man lieber recht kleine Brötchen backen. Eine 36-Jährige, die am Donnerstag in zweiter Instanz vor dem Landgericht stand, hatte das am 27. Februar 2013 offenbar anders gesehen. Als Konsequenz muss die Frau nun eine saftige Geldstrafe wegen Beleidigung zahlen.

In einem Zug, der gerade in den Duisburger Hauptbahnhof einfuhr, war sie ohne Fahrschein angetroffen worden. Als ein Kontrollleur afrikanischer Abstammung sie nach ihren Personalien fragte, beleidigte sie ihn als „Scheiß-Nigger“.

900 Euro Geldstrafe

Das Amtsgericht hatte im Februar an der Schuld der Hartz-IV-Empfängerin keinen Zweifel gehabt und sie zu 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Als strafmildernd wurde dabei der Umstand berücksichtigt, dass die Angeklagte unter Alkoholeinfluss stand und möglicherweise nicht voll schuldfähig war. Strafschärfend wirkten sich allerdings eine ganze Reihe von Vorstrafen aus.

Doch die 36-Jährige, Mutter einer minderjährigen Tochter die beim Vater lebt, wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog in die Berufung. Vor dem Landgericht erklärte ihr Verteidiger gestern vollmundig, in der zweiten Auflage einen Freispruch erreichen zu wollen.

Doch der Vorsitzende der Berufungskammer hatte seine Zweifel. Er wisse ja, dass die Angeklagte sich in erster Instanz damit verteidigt hatte, dass sie nicht „Nigger“, sondern „Nerd“ gesagt habe, weil der Kontrolleur eine Brille trug, die ihm ein kauziges Aussehen verliehen habe. „Man kann sich sicher darüber streiten, ob das eine Beleidigung ist“, so der Richter nachdenklich.

Es bleibt bei der Geldstrafe

Allerdings weise das Protokoll der Verhandlung vor dem Amtsgericht noch etwas anderes aus: Danach habe die Angeklagte selbst zugegeben, dem Kontrolleur gesagt zu haben „Du hast nur einen langen Prengel, sonst kannst du nix“. Das reiche für eine Verurteilung wegen Beleidigung völlig aus, so der Vorsitzende trocken.

Der Verteidiger konnte seine Überraschung nur mühsam verbergen. Er bat um eine Verhandlungsunterbrechung, in der er sich intensiv mit seiner Mandantin auf dem Flur beriet. „Die Angeklagte ist sich ziemlich sicher, das so nicht gesagt zu haben“, lautete sein Fazit. „Aber das Verfahren belastet auch sie und sie nimmt die Berufung zurück.“

Es bleibt also bei der Geldstrafe. Der Kontrolleur, dessen Zeugenaussage angesichts des Ganges des Verfahrens überflüssig geworden war, nahm die Nachricht auf dem Flur mit einem freundlichen Lächeln auf.