Zwei 25 Jahre junge, aber bereits altgediente Prostituierte wollten am 5. Januar 2013 einigen Neulingen die Regeln auf dem Straßenstrich am Zoo erklären. Doch die jungen Bulgarinnen wollten sich durchaus nichts erklären lassen. Sie griffen stattdessen zum Telefon. Was folgte, brachte einem 45-jährigen Bulgaren aus Marxloh gestern in zweiter Instanz vor dem Landgericht acht Monate Gefängnis ein.
Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung war er vom Amtsgericht zu zehn Monaten Knast verurteilt worden. Von den jungen Damen am Zoo alarmiert, sei der Angeklagte mit seinen beiden Söhnen herangerauscht und habe eine der 25-Jährigen mit einer Hand gewürgt, während sein Sohn auf die zu Boden gehende Liebesdienerin eintrat - was dem übrigens sechs Monate eingebracht hatte.
Der jungen Frau war es allerdings gelungen, Pfefferspray zu zücken und die Angreifer so in die Flucht zu schlagen. Im Wagen zweier Bekannter verfolgte sie die Täter und lotste die Polizei zu einer erfolgreichen Festnahmen.
Vor der Berufungskammer beteuerte der 45-Jährige gestern seine Unschuld. „Ich bin Christ und habe acht Kinder.“ Er sei nur zu dem Parkplatz gefahren, um seine Söhne dort abzuholen, weil die jemand mit Gas besprüht habe. „Ich habe niemanden geschlagen und nichts mit dem Straßenstrich zu tun.“
Kein Zweifel an der Schuld
Sein Vorstrafenresister berichtete anderes: Unter anderem war der liebenswürdige Zeitgenosse verurteilt worden, weil er seine eigene Schwägerin mit schlagenden Argumenten zur Prostitution gezwungen hatte. Zum Zeitpunkt des Übergriffs auf dem Parkplatz stand er noch unter Bewährung. Die Aussagen der beiden Hauptbelastungszeuginnen ließen an der neuerlichen Schuld des Angeklagten wenig Zweifel. Eine angebliche Entlastungszeugin schaffte es dagegen, dass der Staatsanwalt ihr zum Ende der Aussage ankündigte, nun ein Verfahren wegen Falschaussage einleiten zu wollen.
Auch die Kammer hatte am Ende des Verfahrens keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Warum sie ihm zwei Monate nachließen, bleibt das Geheimnis der Richter. Die Staatsanwaltschaft darf sich damit trösten, dass der Angeklagte nun auch die zweijährige Bewährungsstrafe wird absitzen müssen.