Duisburg. . Die Stadt Duisburg hat zwei Schrottimmobilien im Norden von der Stadttochter DBV angemietet, um dort Asylbewerber unterzubringen. Der Grund: Eine Sanierung sei günstiger als Fertigneubauten an anderer Stelle. Streit gibt es nun, weil die zuständige Bezirksvertretung nicht informiert worden war.

Zum zweiten Mal nach der Helmholtzstraße in Beeck hat die Duisburger Stadtverwaltung die zuständige Bezirksvertretung vor einer Entscheidung in Sachen Asylbewerber-Unterkünfte nicht, wie vorgeschrieben, angehört.

Ende Mai entschieden OB Sören Link und CDU-Ratsherr Rainer Enz­weiler im Alleingang per Dringlichkeitsbeschluss, als Unterkunft für den Bezirk Hamborn die Häuser Holtener Straße 332/ 334 im Grenzgebiet Röttgersbach/Neumühl herrichten zu lassen. Ende Juni hat der Rat der Stadt dann diese Entscheidung genehmigt.

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Erst jetzt wurde sie der Bezirksvertretung Hamborn formal mitgeteilt. Bezirksbürgermeister Uwe Heider (SPD) selbst hatte Anfang Juli bei einer Informationsveranstaltung von Stadtdirektor Reinhold Spaniel im Hamborner Rathaus seinen Unmut darüber geäußert. Auch in der Nachbarschaft gab es Irritationen, weil dort seit Jahren davon ausgegangen wurde, beide Häuser würden abgerissen.

Häuser sollen saniert und an Stadt vermietet werden

Die Stadtverwaltung begründete ihren Kurswechsel jetzt mit dem überraschenden Angebot der Ge­bag-Schwester DBV (Duisburger Bau- und Verwaltungsgesellschaft), die beiden heruntergekommenen Gebäude zu sanieren und an die Stadt zu vermieten.

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Das sei, so heißt es, unter dem Strich wirtschaftlicher, als auf der bisherigen Brachfläche Kopernikusstraße 119/Im Holtkamp 97 in Röttgersbach ein Fertighaus zu erstellen. Das war der ursprüngliche Plan. In diesem Zusammenhang wurde daran erinnert, dass die Bezirksvertretung Hamborn zu Jahresbeginn selbst die Sanierung der beiden Häuser an der Holtener Straße gefordert hatte.

Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak und vom Balkan

Die Stadt Duisburg muss derzeit monatlich rund 100 bis 150 neue Flüchtlinge aufnehmen. Dabei handelt es sich sowohl um Opfer der Kriege in Syrien und dem Irak als auch um Asylbewerber aus Balkan-Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören. Letztere werden gewöhnlich nach längerer Prüfung ihrer Anträge wieder ausgewiesen, müssen aber zunächst untergebracht werden.