Mit einem deutlichen Urteil endete vor dem Landgericht das Verfahren gegen einen 39-jährigen Meidericher: Wegen Brandstiftung und versuchter schwerer Brandstiftung muss der Mann vier Jahre hinter Gitter. Einen großen Teil der Strafe wird er allerdings in einer Entziehungsanstalt verbringen müssen.
Am 28. Dezember 2013 zündete er auf der Rosenau zwei Pkw und und einen Kleintransporter an und verursachte so einen Schaden von 55.000 Euro. Am 17. Februar setzte er die Wohnungstür eines Nachbarn in Brand, der mit dem Schrecken davon kam.
Der Angeklagte hatte berichtet, er habe schwere Depressionen gehabt, mit Selbstmordgedanken gespielt. Stattdessen brach er auf, um an einer nahe gelegenen Tankstelle Bier zu kaufen. Das Desinfektionsmittel, mit dem er sich selbst in Brand setzen wollte, habe er spontan in die Kühler der Fahrzeuge gesprüht und angezündet. Auf dem Rückweg sah er, dass die Autos lichterloh brannten. Er rief die Polizei, tat aber erfolgreich so, als sei er nur Zeuge.
Das Motiv für die zweite Tat blieb im Dunkel. Der Nachbar, dessen Tür beschädigt wurde, wusste im Zeugenstand zu berichten, dass der Angeklagte ihn mehrfach auf Drogen angesprochen habe. „Ich hatte aber nichts für ihn.“ Eine Freundin hatte den Angeklagten schließlich bei der Polizei verpetzt.
Ein Sachverständiger attestierte dem 39-Jährigen eine schwere Alkoholabhängigkeit und eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Die Taten seien ohne Einfluss von Alkohol kaum denkbar gewesen. Ohne Therapie bestehe die Gefahr, dass der Angeklagte weitere Taten begehe.
Das Gericht hielt dem 39-Jährigen am Ende dessen Geständnis zu Gute. Strafmildernd wurde außerdem die Alkoholisierung des Angeklagten berücksichtigt. Straferhöhend wirkte sich allerdings eine Reihe von Straftaten aus, die der Angeklagte in den vergangenen vier Jahren beging. Zur Tatzeit hatte er wegen einer Körperverletzung bereits unter Bewährung gestanden.