Deutlich schneller als erwartet endete vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gegen einen 58-jährigen Dinslakener. Am 4. Juli 2009 hatte er seinen zwei Jahre älteren Bruder aus Walsum im Haus der Eltern in der Türkei mit einem Messer schwer verletzt. Der ursprüngliche Anklagevorwurf des versuchten Totschlags blieb unbewiesen. Am Ende des zweitägigen Verfahrens stand eine von allen Seiten geforderte Verurteilung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Tat ereignete sich im Haus der Eltern, das in Saganli in der türkischen Provinz Trabzon steht. Da Täter wie Opfer einen deutschen Pass haben, war das Verfahren beim Landgericht Duisburg anhängig, in dessen Bezirk Täter wie Geschädigter wohnen.
Der Angeklagt hatte bereits am ersten Verhandlungstag eingeräumt, dass sich die Tat so ereignet haben könnte, wie in der Anklage beschrieben: Im Rahmen eines Streits hatte der 58-Jährige zu einem herumliegenden Messer gegriffen. Belastet wurde der Mann auch durch die Aussagen dreier Zeugen. Zwei angebliche Entlastungszeugen hatten im Zeugenstand als Verwandte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Die Beweislage machte eine ursprünglich geplante Dienstreise der Schwurgerichtskammer und der beteiligten Juristen in die Türkei, um dort weitere Zeugen zu vernehmen, überflüssig. Alle Beteiligten begnügten sich mit den in Deutschland geladenen Zeugen.
Der Angeklagte hatte sich tränenreich bei dem Geschädigten entschuldigt. Er könne sich nicht erklären, wieso er seinen geliebten Bruder habe verletzen wollen. Den Tod des Walsumers habe er jedenfalls zu keinem Zeitpunkt erreichen wollen. Das Gegenteil konnte ihm vor Gericht nicht bewiesen werden, so dass der ursprüngliche Anklagevorwurf entfiel.
Im Urteil berücksichtigten die Richter das Teilgeständnis des bislang unbescholtenen Angeklagten. Die lange Zeitspanne zwischen Tat und Urteil – wegen Überlastung des Gerichts war die Sache mehrfach verschoben worden – wirkte sich ebenso zu Gunsten des 58-Jährigen aus wie die Tatsache, dass er wegen der gleichen Tat bereits in der Türkei in Haft gesessen hatte. Strafverschärfend wurde allerdings berücksichtigt, dass der Bruder bei der Tat erheblich verletzt worden war.