Mit Bewährungsstrafen endete die juristische Aufarbeitung eines tragischen Geschehens: Service-Mitarbeiter des Delta-Musikparks hatten in der Nacht zum 21. April 2013 auf dem Parkplatz der ehemaligen Groß-Disco einen mutmaßlichen Autoknacker festgehalten. Sie ignorierten, dass der Mann keine Luft bekam. Zwei Tage später starb der Marokkaner (26) aus Bruckhausen an den Folgen einer Sauerstoffunterversorgung. Ein 39-jähriger Duisburger und ein Oberhausener (24) wurden vom Amtsgericht dafür verurteilt.
Ein Zeuge hatte zuvor noch einmal berichtet, unter welchen Bedingungen sich die Tat ereignete: Immer wieder waren Autos auf dem Parkplatz aufgebrochen worden. Die Parkplatzwächter waren in Verdacht geraten, selbst etwas mit der Sache zu tun zu haben. Die legten sich auf die Lauer und stellten in der Tatnacht einen mutmaßlichen Dieb. „Hinterher wurde erzählt, dem habe man es gut gegeben“, so der Zeuge.
Die Angeklagten, die zuletzt ein pauschales Geständnis im Sinne der Anklage abgelegt hatten, waren zur Hilfe gekommen, als Parkplatzwächter mit dem vermeintlichen Autoknacker rangen. Sie hielten ihn fest, bis die Polizei kam. Dass der Mann, der mit dem Gesicht nach unten auf dem Boden lag, keine Luft mehr bekam, ignorierten sie. „Der simuliert doch nur“, so ihr Kommentar auf entsprechende Warnungen von Zeugen. In Wahrheit erbrach sich der 26-Jährige, konnte den Speisebrei aber nicht ausstoßen und atmete ihn ein. Ein Geschehen, dass der Staatsanwalt als einen tragischen Unglücksfall wertete.
Am Ende setzte das Schöffengericht, wie vom Anklagevertreter gefordert, sechs und acht Monate Haft zur Bewährung aus. Obendrein müssen die Angeklagten je 2000 Euro an die Hinterbliebenen zahlen. Das Festhalten des Verstorbenen sei durch ein Recht zur Festnahme gedeckt gewesen, das jedem Bürger zustehe, so das Gericht. Spätestens als sie darauf aufmerksam gemacht wurden, hätten die Angeklagten aber erkennen müssen, dass der 26-Jährige keine Luft bekam und hätten entsprechend reagieren müssen.
Das Verfahren gegen einen dritten Angeklagten, der unwiderlegt nur die Beine des Opfers festgehalten hatte, war zuvor gegen Zahlung einer Geldbuße von 2000 Euro eingestellt worden.