„Wir haben bisher noch keine Veranstaltung in drei Jahren absagen müssen und haben dies auch hier nicht vor.“ So lautet die klare Ansage von Justa-Event aus Hannover, die am 6. September das Holi-Festival im Hochfelder Rheinpark ausrichten will. Die Stadt hat bisher keine Genehmigung für das musikuntermalte Farbbeutel-Spektakel erteilt, weil das Unternehmen nach ihrer Rechtsauffassung einen kompletten Bauantrag für das Gelände einreichen muss (NRZ berichtete gestern).

Diese Rechtsauffassung verwundert den Veranstalter. In ersten Gesprächen mit der Stadt Mitte April sei lediglich auf ein Brandschutzgutachten und einen Lageplan gedrungen worden. Diese seien von einem Ingenieurbüro ausgestellt worden. Das gleiche Büro habe auch eine Holi-Veranstaltung in Paderborn sicherheitstechnisch geplant. Ohne Probleme seitens der Kommune.

Justa-Event verweist in seiner Stellungnahme auf dieses Ingenieur-Büro, das eine Baugenehmigung bei dieser Art von temporärer Veranstaltung für unnötig hält. „Dies würde sich in der Praxis auch alleine daraus erklären, dass schon kleinste Änderungen, wie zum Beispiel andere Größen der Bierwagen, eine nicht korrekt platzierte Mülltonne oder ein Promotion-Stand zusätzlich, die vorher erstellte Genehmigung dann ungültig machen würden und keine Planungssicherheit zu gewährleisten wäre. Hier wäre dann die gesamte Genehmigung hinfällig und in der Praxis nicht durchführbar“, schreibt Justa-Event.

Selbst der Vorschlag des Unternehmens, auf Zäune auf dem Gelände zu verzichten und den Zugang lediglich durch den Sicherheitsdienst zu regeln, sei ohne Begründung abgelehnt worden.

Das Unternehmen verweist noch einmal auf seinen eingereichten Lageplan mit Fluchtwegen, deren Breiten und Einlass-Schleusen, die weit über den Anforderungen der Versammlungsstättenordnung ausgelegt seien. Auch das Sicherheitskonzept sei von der Stadt mit kleinen Änderungen als genehmigungsfähig deklariert worden. Für den Veranstalter verliert sich die Stadt aber anscheinend in Bürokratie:

„Wieso die Stadt Duisburg weder unsere vereinfachten Bauantrag als ausreichend erachtet, noch die Paragrafen zum Bürokratieabbau berücksichtigt oder unser Zugeständnis anerkennt, dass wir die Veranstaltung als freies Fest zugänglich machen, damit wir dem Gästen, auch wenn es sich dann finanziell für uns nicht mehr trägt, ein schönes Fest bescheren wollen, erschließt sich uns nicht.“