Der Sommer ist auch in Duisburg zurück. Viele Daheimgebliebene zieht es ins kühlende Nass. Doch gerade in öffentlichen Gewässern ist das Schwimmen zumeist verboten. Hier eine Übersicht.

Drei Seen im Stadtgebiet sind als Badegewässer zugelassen: der Kruppsee, das Freibad Wolfssee und der Großenbaumer See. „Die Badesaison dauert vom 1. Mai bis zum 15. September. In dieser Zeit werden die Badeseen regelmäßig überwacht“, erklärt die Stadt Duisburg. „Baden verboten“ gilt indes für den Rest der Sechs-Seen-Platte sowie für die Regattabahn und den Parallelkanal. „Einzige Ausnahme dort ist ein abgetrennter Bereich am Wasserspielplatz“, erklärt Klaus Heller, der Vorsitzende der DLRG-Ortsgruppe Duisburg. Er rät allen Schwimmern, sich nicht in die pralle Sonne zu legen und dann ins kalte Wasser zu stürmen. Das erhöhe das Risiko eines Herzschlags enorm.

Geduldet wird das Schwimmen laut Polizeisprecher Ramon van der Maat im Rhein-Herne-Kanal. Doch Vorsicht: Dort herrscht Schiffsverkehr. Im Rhein gilt zwar kein generelles Badeverbot, auf dem Duisburger Teilstück hingegen fast überall – und zwar wegen der vielen Ein- und Ausfahrten zu den Häfen und der vielen Industriebetriebe am Ufer. „Der Sog der Schiffe in der Fahrrinne ist so stark, dass man schon mitgerissen wird, wenn man am Rand im Wasser steht“, warnt van der Maat. Pro Jahr gebe es in ganz NRW fünf bis sechs Badetote im Rhein.

Negativjahr war 2003 mit 18 Badetoten. „Die Kollegen der Wasserschutzpolizei, die auf dem Rhein unterwegs sind, achten auf die Einhaltung des Verbots“, stellt van der Maat klar.